Achteinhalb Jahre Haft: Moskauer Gericht bestätigt Urteil gegen Jacques Tilly

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Von Ulf Mauder und Frank Christiansen

Düsseldorf/Moskau - Ein Berufungsgericht in Moskau hat die Strafe gegen den wegen seiner Karnevalswagen zu achteinhalb Jahren Haft verurteilten Satiriker Jacques Tilly (63) bestätigt.

Der Düsseldorfer Satiriker Jacques Tilly (63) muss sich weiterhin mit einer in Moskau bestätigten Haftstrafe auseinandersetzen.
Der Düsseldorfer Satiriker Jacques Tilly (63) muss sich weiterhin mit einer in Moskau bestätigten Haftstrafe auseinandersetzen.  © Oliver Berg/dpa

Richter Wladimir Ussow verlas am Vormittag die Entscheidung des dreiköpfigen Kollegiums darüber, dass die Beschwerde der Verteidigung gegen das Urteil abgewiesen und das Strafmaß bestätigt sei.

Pflichtverteidigerin Natalja Dudkina begründete das Revisionsverfahren vor Gericht damit, dass während der Ermittlungen Tillys Schuldfähigkeit nicht durch ein psychiatrisches Gutachten geprüft worden sei.

In ihrem Plädoyer Anfang April hatte sie Freispruch für Tilly aus Mangel an Beweisen beantragt. 

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"Es war meine gesetzliche Pflicht als Verteidigerin, gegen dieses Urteil Beschwerde einzulegen", sagte sie der Deutschen Presse-Agentur im Gerichtssaal.

Sie beklagte erneut, dass es ihr nicht gelungen sei, mit Tilly selbst Kontakt aufzunehmen. Russland habe ihn international zur Fahndung ausgeschrieben, sagte sie.

Satiriker zeigt sich unbeeindruckt vom Urteil

Jetzt sei der Fall abgeschlossen, wenn nicht der Bildhauer selbst noch Kontakt aufnehme und darum ersuche, den Fall vor die nächste Instanz zu bringen, sagte Dudkina. Die Staatsanwaltschaft, die sich mit ihrer Strafforderung weitgehend durchgesetzt hatte, verzichtete auf Rechtsmittel.

"Damit ist der Fall abgeschlossen. Ich sehe keinen Anlass, diesen absurden Schauprozess zu verlängern. Das Urteil ist ohnehin eine Farce. Es wird unsere satirische Arbeit im Karneval nicht beeinflussen. Wir machen weiter wie bisher", sagte Tilly auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf.

Tilly hatte immer wieder erklärt, dass er selbst von der russischen Justiz zu keinem Zeitpunkt informiert worden sei über die Ermittlungen gegen ihn. Mitarbeiter der Deutschen Botschaft beobachteten nun auch das Berufungsverfahren - wie den gesamten Gerichtsprozess in diesem Jahr. 

Erstmeldung am 9. Juni um 13.40 Uhr, Update um 13.55 Uhr.

Titelfoto: Oliver Berg/dpa

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