Bundesrichter prüfen Urteil gegen "Hammerbande"-Lina
Von Jacqueline Melcher und Marco Krefting
Karlsruhe/Leipzig - Sie ist wohl Sachsens prominenteste Linksextremistin: Lina E. (29), mutmaßliche Chefin der brutalen Leipziger Hammerbande, wurde 2023 vom Oberlandesgericht Dresden (OLG) zu fünf Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Am Donnerstag begann das Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

Nach mehreren teils lebensgefährlichen Angriffen auf tatsächliche und vermeintliche Anhänger der rechten Szene in Sachsen und Thüringen war die aus Kassel stammende Studentin unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen worden.
Sowohl die Anwälte von Lina E. als auch die Bundesanwaltschaft hatten gegen das Urteil Revision eingelegt.
Am BGH beantragten beide Seiten am Donnerstag, unterschiedliche Teile des mehr als 400 Seiten langen Urteils aufzuheben und zur neuen Entscheidung an das OLG zurückzuverweisen. Lina E., die bis zur Revisionsentscheidung auf freiem Fuß bleibt, war nicht in Karlsruhe anwesend.
Ihre Verteidiger hatten bereits vor dem OLG Freispruch in fast allen Anklagevorwürfen gefordert. Die Bundesanwaltschaft, die damals eine weit höhere Strafe wollte, beanstandet vor dem BGH einen Teil-Freispruch der ersten Instanz.

Die Revisionsverhandlung fand unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen statt. Zahlreiche Polizisten hatten unter anderem die Zufahrten zum BGH absperrt. Vor dem Gerichtsgebäude bekundeten unterdessen einige Dutzend Sympathisanten von Lina E. ihre Solidarität.
Ein Urteil soll am 19. März gesprochen werden.
Titelfoto: RONALD WITTEK/EPA-EFE/Shutterstock