Gefangene in JVA misshandelt? Beamter wehrt sich gegen Suspendierung
Von Sabine Dobel
Augsburg - Das Verwaltungsgericht Augsburg hat die Klage eines Beamten der Justizvollzugsanstalt (JVA) in Augsburg-Gablingen gegen seine Suspendierung im Zusammenhang mit Misshandlungsvorwürfen abgewiesen.
Alles in Kürze
- Beamter wegen Misshandlungsvorwürfen suspendiert
- Klage gegen Suspendierung abgewiesen
- Verwaltungsgericht Augsburg begründet Entscheidung
- Strafrechtliche Ermittlungen und Disziplinarverfahren laufen
- Antrag auf Berufung zum Verwaltungsgerichtshof möglich

Das Justizministerium hatte nach Angaben des Gerichts den Mann im Oktober 2024 mit sofortiger Wirkung suspendiert.
Der Bescheid wurde damit begründet, dass dem Mann vorgeworfen werde, bei der Ausübung seiner dienstlichen Aufgaben eine Körperverletzung im Amt begangen zu haben.
Dagegen hatte der Beamte geklagt und dies im Wesentlichen damit begründet, dass der Tatvorwurf vollkommen unkonkret sei.
Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab. Angesichts des im Raum stehenden strafrechtlichen Vorwurfs und des hohen öffentlichen Interesses an den Vorfällen in der JVA wäre eine ernsthafte Störung des Dienstbetriebs zu befürchten, wenn der Mann während des strafrechtlichen Ermittlungs- und beamtenrechtlichen Disziplinarverfahrens weiter beschäftigt würde, hieß es zur Begründung.
Gegen die Entscheidung kann der Beamte nun noch einen Antrag auf Zulassung der Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof stellen.
Die Augsburger Staatsanwaltschaft ermittelt wegen verschiedener Vorwürfe gegen mehr als ein Dutzend Justizbedienstete aus Gablingen, auch gegen die frühere Anstaltsleiterin und ihre Stellvertreterin. Es geht vor allem darum, ob Gefangene in der JVA misshandelt wurden.
Titelfoto: NEWS5 / David Oßwald