Bundeswehrsoldat will nicht für NATO marschieren und fliegt raus - Gericht bestätigt Entscheidung

Leipzig - Ein Bundeswehrsoldat teilte 2022 mit, dass er nicht für die NATO marschieren wollte. Zusätzlich hatte er eine Corona-Schutzimpfung verweigert. Er wurde strafrechtlich verurteilt. Der 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hat das Urteil in letzter Instanz bestätigt.

Der Bundeswehrsoldat wollte das vorherige Urteil beim Bundesverwaltungsgericht anfechten.
Der Bundeswehrsoldat wollte das vorherige Urteil beim Bundesverwaltungsgericht anfechten.  © Hendrik Schmidt/dpa

Der Mann wurde letztendlich aber nicht nur vom Dienst suspendiert, weil er eine Corona-Schutzimpfung verweigerte.

In einem Personalgespräch im Oktober 2022 hatte er seinem Kommandeur sinngemäß erklärt, dass sein Vertrauen in den Staat und die militärische Führung gestört sei und er sich an seinen Treueeid nicht mehr gebunden fühle. Er wollte einem Marschbefehl im Rahmen einer NATO-Verpflichtung nicht Folge leisten.

Der Hauptfeldwebel suspendierte den Mann daraufhin vorläufig vom Dienst und das Truppendienstgericht unterstrich diese Entscheidung.

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Der Soldat zog vor Gericht und ging in letzter Instanz in Berufung vor das Bundesverwaltungsgericht. Dort wurde den vorherigen Beschlüssen am Mittwoch aber nur zugestimmt. Das teilte das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag in einer Pressemitteilung mit.

Der Soldat wollte seinem Treueeid nicht mehr folgen. (Symbolbild)
Der Soldat wollte seinem Treueeid nicht mehr folgen. (Symbolbild)  © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Soldat hätte für die NATO marschieren müssen

Es gebe laut dem Gericht keine ausreichenden Gründe, um von der Höchststrafe abzusehen. Man gehe von einer verfestigten inneren Haltung aus, die sich auf den Dienstbetrieb auswirken würde. Sein Bataillon war für die schnelle Eingreiftruppe der NATO eingeplant - im Ernstfall hätte er ausrücken müssen.

Die Verweigerung der COVID-19-Impfung wurde im Verfahren letztendlich ausgeklammert, da die Dienstpflichtverletzungen bereits schwerwiegend genug waren und es auf eine weitere Pflichtverletzung am Ende nicht mehr ankam.

Titelfoto: Bildmontage: Hendrik Schmidt/dpa;

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