Landesregierung bringt Änderung auf den Weg: So lange dürfen Richter in NRW künftig arbeiten

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Von Frank Christiansen

Düsseldorf - Richter in Nordrhein-Westfalen sollen künftig bis zu ihrem 69. Geburtstag arbeiten dürfen, wenn sie das wollen.

Richter in Nordrhein-Westfalen dürfen künftig bis zu ihrem 69. Geburtstag arbeiten. (Symbolfoto)
Richter in Nordrhein-Westfalen dürfen künftig bis zu ihrem 69. Geburtstag arbeiten. (Symbolfoto)  © Guido Kirchner/dpa

Die Landesregierung beschloss einen entsprechenden Gesetzentwurf, der nun in den Landtag eingebracht wird.

NRW-Justizminister Benjamin Limbach (56, Grüne) sagte, langjährige Richterinnen und Richter verfügten über wertvolle Erfahrung und Kompetenz.

Mit der freiwilligen Verlängerung werde der Justiz mehr Flexibilität ermöglicht.

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Bisher endet die Dienstzeit mit 67 Jahren, eine freiwillige Verlängerung ist Richtern in NRW, im Gegensatz zu sieben anderen Bundesländern, bislang nicht möglich.

Der Landtag hatte die Landesregierung Anfang Juli beauftragt, eine entsprechende Änderung des Landesrichtergesetzes vorzulegen.

Titelfoto: Guido Kirchner/dpa

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