Baby auf Feldweg abgelegt: Mutter darf trotz Haft zunächst nach Hause

Heilbronn - Aus purer Verzweiflung hat eine junge Mutter ihr Baby wenige Stunden nach der heimlichen Geburt an einem Waldweg in Schwäbisch Hall zurückgelassen.

Die Angeklagte wurde zu einer Haftstrafe verurteilt, die sie aber erst später antreten muss.
Die Angeklagte wurde zu einer Haftstrafe verurteilt, die sie aber erst später antreten muss.  © Marijan Murat/dpa

Wegen Aussetzung ist sie am Mittwoch zwar zu drei Jahren Haft verurteilt worden, sie muss aber zunächst nicht ins Gefängnis. Das Heilbronner Landgericht hob den Haftbefehl gegen die 22-Jährige in seiner Urteilsverkündung auf.

"Ein Gericht muss fair bleiben und darf sich nicht von Emotionen leiten lassen", sagte der Vorsitzende Richter. Es lägen keine Haftgründe mehr vor, zeigte er sich überzeugt. Zu einem späteren Zeitpunkt muss die Frau die Haftstrafe dennoch antreten, dann ist nach Angaben ihrer Verteidigerin aber auch ein direkter Freigang möglich.

Die Frau hatte eingeräumt, ihr Neugeborenes auf einem Weg am Stadtrand von Schwäbisch Hall zurückgelassen zu haben. Die Tat hatte sie in der Verhandlung als "riesengroßen Fehler" bezeichnet. Der Säugling war Anfang September 2021 von einer Spaziergängerin entdeckt und ins Krankenhaus gebracht worden.

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Am selben Morgen hatte die Mutter ihr Baby nach eigener Aussage alleine zu Hause bekommen und die Geburt verschwiegen. Sie hatte sich erst mehrere Wochen später bei der Polizei gemeldet.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Staatsanwaltschaft und Verteidigung wollen aber erst später entscheiden, ob sie dagegen Einwände vorbringen.

Aktualisiert, 13.26 Uhr

Titelfoto: Marijan Murat/dpa

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