Dürfen Produkte "klimaneutral sein"? dm legt Berufung ein

Karlsruhe - Im Rechtsstreit um die Bezeichnung von dm-Produkten als "klimaneutral" und "umweltneutral" hat die Drogeriemarktkette eigenen Angaben nach Berufung eingelegt.

Das Landgericht Karlsruhe hatte Ende Juli entschieden, dass Eigenmarken von dm nicht mit den Begriffen "klimaneutral" und "umweltneutral" beworben werden dürfen.
Das Landgericht Karlsruhe hatte Ende Juli entschieden, dass Eigenmarken von dm nicht mit den Begriffen "klimaneutral" und "umweltneutral" beworben werden dürfen.  © Uli Deck/dpa

Einen entsprechenden Bericht des Südwestrundfunks bestätigte am Samstag ein Unternehmenssprecher.

"Da die Rechtsprechung im Moment noch versucht zu definieren, was unter den einzelnen Auslobungen zu verstehen ist, sind wir der Meinung, dass die Position, die der Richter bei dem Prozess eingenommen hat, durchaus überprüfungswürdig ist", sagte dm-Chef Christoph Werner dem SWR.

Das Landgericht Karlsruhe hatte Ende Juli auf eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hin entschieden, dass dm Eigenmarken nicht mehr mit den Begriffen "klimaneutral" und "umweltneutral" bewerben darf (Az. 13 O 46/22 KfH).

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Die Drogeriemarktkette hatte im Anschluss angekündigt, Rechtsmittel zu prüfen.

Die Berufung ist laut Unternehmen am Freitag beim Oberlandesgericht Karlsruhe eingereicht worden.

Titelfoto: Uli Deck/dpa

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