Nach Amokfahrt in Mannheim: Täter muss in Psychiatrie

Mannheim - Nach der Amokfahrt mit zwei Toten und 14 Verletzten an Rosenmontag in der Mannheimer Innenstadt wird der Fahrer in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

Der Amokfahrer musste sich vor Gericht verantworten. Das Urteil fiel am Donnerstag.  © Marijan Murat/dpa

Das entschied das Landgericht Mannheim und verurteilte den Mann zudem unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe.

Der Mann aus Ludwigshafen war aus Sicht der Staatsanwaltschaft am 3. März gegen 12.14 Uhr mit seinem Auto mit mindestens 50 Kilometern pro Stunde in die Fußgängerzone gefahren.

Dann habe der Deutsche auf mindestens 80 Kilometer pro Stunde beschleunigt und gezielt mit seinem Auto mehrere Passanten angefahren. Bewusst habe er dabei das "Überraschungsmoment" ausgenutzt, hatte Oberstaatsanwältin Jeanette Zipperer ausgeführt.

Gerichtsprozesse Baden-Württemberg Freispruch für Mediziner: Notarzt erklärte Mann fälschlicherweise für tot

Eine 83-jährige Frau und ein 54-jähriger Mann starben noch in der Fußgängerzone. 14 weitere Menschen wurden verletzt, einige von ihnen schwer.

Anzeige
Zwei Menschen wurden bei dem Anschlag im März tödlich verletzt.  © Boris Roessler/dpa

Angeklagter leidet seit vielen Jahren an psychischer Erkrankung

Zum Prozessauftakt hatte der Verteidiger des Angeklagten erklärt, sein Mandant habe die Amokfahrt in Offenbach geplant. Dort lebe der Vater des Mannes. Blitzartig sei ihm die Idee gekommen, die Tat in die Mannheimer Innenstadt zu verlegen.

Der 40-Jährige habe sich in einer "seelischen Krise" befunden, sagte Anwalt Uwe Kosmala. Er habe eine starke Wut gefühlt und Selbstzweifel gehabt und bei der Fahrt selbst zu Tode kommen wollen.

Die Staatsanwaltschaft hatte erklärt, dass der Mann wohl seit vielen Jahren an einer psychischen Erkrankung leide. Es sei daher nicht auszuschließen, dass er zur Tatzeit vermindert schuldfähig war. Ein psychiatrischer Gutachter hatte vergangene Woche vor dem Gericht ausgesagt - allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Erstmeldung: 11.39 Uhr, aktualisiert um 12.45 Uhr.

Mehr zum Thema Gerichtsprozesse Baden-Württemberg: