Ostdeutscher Mann will GEZ nicht zahlen, weil er sich in Grundrechten verletzt fühlt

Karlsruhe - Eine Verfassungsbeschwerde gegen den Rundfunkbeitrag ist in Karlsruhe gescheitert.

Weil er die GEZ nicht zahlen wollte, hat ein ostdeutscher Mann geklagt. (Archivbild)  © Marius Becker/dpa

Ein Mann aus dem Berichtsgebiet des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) wehrte sich vor dem Bundesverfassungsgericht dagegen, Beiträge für 2014 und 2015 zahlen zu müssen, wie dieses am Mittwoch mitteilte.

Seine Beschwerde scheiterte aber schon daran, dass er die wesentlichen Fragen nicht zuvor von den zuständigen Verwaltungsgerichten hatte klären lassen (Az. 1 BvR 622/24).

Es ging um insgesamt knapp 300 Euro inklusive Säumnisgebühren. Der Mann bemängelte unter anderem, dass die MDR-Aufsichtsgremien nicht transparent und nicht staatsfern genug arbeiteten.

Gerichtsprozesse Baden-Württemberg Mädchen (†8) totgefahren: Senior erhält Bewährungsstrafe

Das zeige sich vor allem am Umgang mit Programmbeschwerden. Bürgerinnen und Bürger können Programmbeschwerden über ausgestrahlte Sendungen an den Rundfunkrat schicken, wenn ihrer Meinung nach Programmgrundsätze verletzt wurden.

Anzeige

Widerspruch beim MDR zurückgewiesen, Klagen bei sächsischen Gerichten ebenfalls gescheitert

Der Mann scheiterte vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. (Archivbild)  © Uli Deck/dpa

Der Mann gab an, dass er wegen des Umgangs damit keinen individuellen Vorteil durch den MDR in Form eines ausgewogenen Programms habe, der den Rundfunkbeitrag rechtfertigen könne. In Karlsruhe beklagte er, dass er in verschiedenen Grundrechten verletzt werde.

Zunächst wandte er sich an den MDR selbst, der seinen Widerspruch aber im März 2018 zurückwies. Daraufhin zog der Mann vor das Verwaltungsgericht Leipzig. Auch dieses entschied im Juni 2021 gegen ihn. Das sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen lehnte die Zulassung seiner Berufung im Januar 2024 ab.

Gegen die Entscheidungen aus Sachsen wandte sich der Mann an das Bundesverfassungsgericht. Dieses erklärte seine Beschwerde aber nun für unzulässig.

Gerichtsprozesse Baden-Württemberg Anklage nach Todesfahrt in Mannheim erhoben: Hinweise auf politisches Motiv?

Er habe nicht alle Möglichkeiten genutzt, um im verwaltungsgerichtlichen Verfahren klären zu lassen, ob die Aufsichtsgremien des MDR 2014 und 2015 den Geboten von Staatsferne und Transparenz genügt hätten und es somit einen individuellen Vorteil in Form eines vielfältigen und ausgewogenen Programms gegeben habe.

Mehr zum Thema Gerichtsprozesse Baden-Württemberg: