Programm zu einseitig? Streit um Rundfunkbeitrag

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Von Anika von Greve-Dierfeld

Mannheim - Darf man den Rundfunkbeitrag verweigern, wenn einem das Programm einseitig erscheint? Diese Frage bekommt nun juristische Schärfe: Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hatte 2025 die Tür für eine inhaltliche Prüfung geöffnet.

Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim muss sich mit der Frage auseinandersetzen, ob das Programm ausgewogen ist.
Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim muss sich mit der Frage auseinandersetzen, ob das Programm ausgewogen ist.  © Uwe Anspach/dpa

Auf Basis dieses Urteils verhandelt auf Länderebene nun erstmals der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg über Klagen von mehreren Beitragszahlerinnen und -zahlern zur Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit im gesamten Programmangebot beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR). Die Verhandlungen starten am 14. April und ziehen sich über drei Tage bis zum 16. April.

Neun Privatpersonen gehen jeweils gegen den Rundfunkbeitrag vor. Im konkreten Fall wenden sie sich nach Worten des VGH gegen Bescheide des SWR, der rückständige Beiträge einfordert. In den Vorinstanzen an Verwaltungsgerichten im Südwesten waren sie alle gescheitert. 

Die Klägerinnen und Kläger sehen in dem Rundfunkbeitrag eine systemwidrige Steuer. Die Länder hätten dafür nicht die gesetzgeberische Kompetenz.

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Nach Worten des VGH rügen sie aber vor allem die aus ihrer Sicht unausgewogene Berichterstattung: Einseitig "linke" Parteien und progressive Positionen würden bevorzugt. Außerdem verschwende der ÖRR systematisch Geld.

Es geht im Kern darum, auf welcher inhaltlichen Grundlage man sich weigern kann, den monatlichen Rundfunkbeitrag zu zahlen. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hatte im vergangenen Jahr festgehalten, dass auch die Qualität des ÖRR-Gesamtangebots in den Blick genommen werden kann - ausdrücklich in Bezug auf Vielfalt und Ausgewogenheit. Für die Beurteilung wurden hohe Hürden aufgestellt. 

Titelfoto: Uwe Anspach/dpa

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