Von Ute Wessels, Andrea Königl
Landshut - Einem 50 Jahre alten Mann wird vor dem Landgericht Landshut Mord an einem Bekannten vorgeworfen.
Der Beschuldigte soll im vergangenen September in die Wohnung des 64-Jährigen in Rottenburg an der Laaber eingebrochen sein und diesen dann getötet haben. Der Leichnam wies laut Staatsanwaltschaft insgesamt rund 150 Messerstiche und -schnitte auf.
Der Beschuldigte gilt aufgrund einer psychischen Erkrankung als schuldunfähig. Es handelt sich vor Gericht insofern um ein Sicherungsverfahren.
Der 50-Jährige ist vorläufig in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Laut Staatsanwaltschaft gilt der Mann "für die Allgemeinheit als gefährlich".
Den laufenden Ermittlungen nach zertrümmerte der Beschuldigte spätabends die verglaste Haustüre des 64-Jährigen, um in die Wohnung zu gelangen und den Mann zu töten. Der Senior sei aufgewacht, in den Flur gegangen und sofort angegriffen worden.
Die Staatsanwaltschaft sieht das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt an.
Tödliche Messerattacke: Angeklagter nahm Medikamente nicht mehr
Mit einer Vielzahl an Messerstichen soll der 50-Jährige sein Opfer attackiert haben. Weil dabei das mitgebrachte Messer abgebrochen sei, soll sich der Mann mindestens zwei Messer aus der Küche des 64-Jährigen geholt und seine Tat fortgesetzt haben.
Das Opfer sei verblutet.
Der Beschuldigte fuhr den Ermittlungen nach mit seinem Auto wieder nach Hause, wo er später von Beamten festgenommen wurde. Den Polizisten soll er gesagt haben, er habe schon auf sie gewartet, erklärte ein Beamter als Zeuge in dem Prozess.
Die Hände des Angeklagten seien blutverschmiert gewesen. Der Verteidiger des Mannes sagte, sein Mandant sei in dem wahnhaften Glauben gewesen, der Bekannte habe ihn zuvor krank gemacht.
Der Beschuldigte selbst gab an, seit dem Jahr 2002 in psychiatrischer Behandlung gewesen zu sein. In den Monaten vor der Tat habe er allerdings keine Medikamente mehr genommen, da sei er schon nicht mehr "Herr [s]einer selbst" gewesen.
Es sind zwei weitere Verfahrenstage vorgesehen.