Drogen statt Champagner: Mann nach Tod im Restaurant vor Gericht

Von Ute Wessels

Weiden - Ein tödlicher Schluck aus einem Champagnerglas steht im Zentrum eines Prozesses vor dem Landgericht Weiden. Angeklagt ist ein 46 Jahre alter Niederländer.

Beim Prozessauftakt im sogenannten Champagner-Fall kommt der angeklagte 46 Jahre alter Mann (M.) in den Gerichtssaal des Landgerichts.
Beim Prozessauftakt im sogenannten Champagner-Fall kommt der angeklagte 46 Jahre alter Mann (M.) in den Gerichtssaal des Landgerichts.  © Daniel Löb/dpa

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm fahrlässige Tötung und bandenmäßigen Drogenhandel vor. Die Verteidiger wiesen zu Prozessauftakt die Vorwürfe zurück.

Der 46-Jährige soll laut Ankläger Mitglied einer Gruppe sein, die in großen Mengen MDMA, bekannt als Wirkstoff der Droge Ecstasy, produziert haben soll, um es im In- und Ausland zu verkaufen.

Am Abend des 13. Februar 2022 bestellte eine Gruppe Gäste in einem Restaurant in Weiden eine Flasche Champagner. Die war allerdings manipuliert worden, sodass sich darin das hochgiftige Betäubungsmittel MDMA befand. Von den acht Menschen, die davon tranken, starb einer.

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Die anderen erlitten teils lebensgefährliche Verletzungen.

Champagnerflasche zur Drogentarnung

Die Aufgabe des Angeklagten war es den Ermittlungen zufolge, die Flaschen zu verkaufen.
Die Aufgabe des Angeklagten war es den Ermittlungen zufolge, die Flaschen zu verkaufen.  © Daniel Löb/dpa

Die Flaschen sollen von Drogenhändlern zur Tarnung verwendet und in einem Lager aufbewahrt worden sein.

Der Angeklagte soll die Rolle des Logistikers gehabt haben. Seine Aufgabe war es den Ermittlungen zufolge, die Flaschen zu verkaufen. Mehrere Flaschen seien jedoch gestohlen worden und über Umwege in den Handel geraten.

Der Verteidigung zufolge sei dies nicht ihrem Mandanten anzulasten. Dieser habe in dem Lager ein anderes Abteil gemietet. Die Herleitung der Staatsanwaltschaft - hätte der Mann die Flaschen nicht gelagert, hätten sie nicht gestohlen und in den Handel gebracht werden können - sei zudem nicht haltbar.

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Denn: Wenn ein Mann einen Mord begehe, könne man der Mutter nicht vorwerfen, hätte sie ihren Sohn nicht geboren, hätte dieser keinen Mord begehen können, so eines der Argumente der Verteidigung.

Titelfoto: Daniel Löb/dpa

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