Fall Peggy: Schmerzensgeld-Verfahren vor dem OLG

Von Kathrin Zeilmann

Bamberg - Im Fall Peggy befasst sich das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg am 10. Juli mit der Schmerzensgeld-Klage der Mutter des Mädchens.

In diesem Waldstück wurde 2016 die Leiche des Mädchens Peggy gefunden. Die Schülerin war am 7. Mai 2001 verschwunden.  © Bodo Schackow/dpa-Zentralbild/dpa

Vor mehr als einem Jahr – im Mai 2024 – war die Frau mit ihrer Klage vor dem Landgericht Hof gescheitert. Sie legte daraufhin Berufung ein.

Nun geht es vor dem OLG weiter. Das Gericht erwartet ein großes öffentliches Interesse, wie es vorab mitteilte.

Der Fall Peggy zählt zu den bekanntesten Kriminalfällen Deutschlands: Das damals neun Jahre alte Mädchen verschwand im oberfränkischen Lichtenberg im Mai 2001 auf dem Heimweg nach der Schule.

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Sämtliche Suchaktionen blieben ohne Erfolg, ein Mann aus Lichtenberg wurde zwar als Täter verurteilt, musste aber in einem Berufungsverfahren wieder freigelassen werden.

Erst 2016 wurde im Grenzgebiet zwischen Bayern und Thüringen die Leiche des Mädchens entdeckt. Ein Täter ist bis heute nicht überführt.

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Mutter viele Jahre im Ungewissen

In dem Zivilverfahren fordert die Mutter der toten Peggy von einem ehemaligen Verdächtigen Schmerzensgeld. Sie begründet dies damit, dass sie seinetwegen 15 Jahre lang im Ungewissen über den Verbleib ihres Kindes gewesen sei und dadurch psychische Beeinträchtigungen erlitten habe.

Der Mann hatte 2018 bei Vernehmungen zwar angegeben, Peggys Leiche im Mai 2001 in ein Waldstück geschafft zu haben, diese Aussage aber später widerrufen und erklärt, er sei unter Druck gesetzt worden.

Auch im Schmerzensgeld-Verfahren verwies er darauf, dass seine Angaben falsch gewesen und nur unter Druck entstanden seien. Eine Zivilkammer am Landgericht Hof hatte die Klage der Frau deshalb als unbegründet abgewiesen.

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