Faschismus-Vergleich bei Corona-Demo: Referentin von KZ-Gedenkstätte bleibt gekündigt

München/Dachau - Eine Ex-Mitarbeiterin der KZ-Gedenkstätte Dachau ist mit einer Klage gegen ihre Kündigung wegen eines Faschismusvergleichs gescheitert.

Die Ex-Mitarbeiterin der KZ-Gedenkstätte sprach bei einer Corona-Demo von der "schärfsten Faschisierung im Staat und Gesellschaft".
Die Ex-Mitarbeiterin der KZ-Gedenkstätte sprach bei einer Corona-Demo von der "schärfsten Faschisierung im Staat und Gesellschaft".  © Stefan Puchner/dpa

Die Kündigung sei wirksam, entschied das Landesarbeitsgericht München am Dienstag. Es gebe begründete Zweifel an der Verfassungstreue der Klägerin.

Ihr fehle damit die Eignung für ihre Tätigkeit als Referentin für Rundgangführungen in der Gedenkstätte.

Die Frau hatte laut Gericht Ende Januar 2022 bei einer Kundgebung gegen die Corona-Maßnahmen vor etwa 3000 Teilnehmern von einem "reaktionär-faschistoiden" Staat gesprochen.

Böllerwurf im Stadion: So lange muss Fußball-Fan ins Gefängnis
Gerichtsprozesse Bayern Böllerwurf im Stadion: So lange muss Fußball-Fan ins Gefängnis

"Wir haben's hier mit der schärfsten Faschisierung im Staat und Gesellschaft zu tun. Seit der Gründung der Bundesrepublik", sagte sie demnach weiter.

Wer Führungen in einer KZ-Gedenkstätte wie Dachau mache und die Besucher betreue, dürfe seinen demokratisch gewählten, staatlichen Arbeitgeber nicht mit einem Faschistenstaat gleichstellen, begründete das Gericht nun seine Entscheidung.

Respekt vor der Geschichte sei essenzielle Voraussetzung für den Job

Eine solche Geisteshaltung und die damit einhergehende Herabwürdigung der Demokratie stünden auch nicht im Einklang mit dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder.

Die Aufgabe der Klägerin habe gerade darin bestanden, Besucher durch das ehemalige Lager der Gedenkstätte Dachau zu führen, die historischen Abläufe zu erläutern und über das Lagerleben und das Schicksal der Häftlinge zu berichten. Die zutreffende Wiedergabe von historischen Fakten und der Respekt vor der Geschichte der Gedenkstätte sei essenzielle Voraussetzung für diese Tätigkeit.

Die Fortsetzung eines Arbeitsverhältnisses sei der Arbeitgeberin somit nicht zuzumuten. Die Frau war seit Januar 2019 für 450 Euro brutto beschäftigt.

Titelfoto: Stefan Puchner/dpa

Mehr zum Thema Gerichtsprozesse Bayern: