Kettensägen-Attacke am Starnberger See: Prozess gegen Jens Lehmann!

Starnberg - Fast eineinhalb Jahre nach einer Kettensägen-Attacke auf eine Garage am Starnberger See kommt der skurrile Nachbarschaftsstreit im Freistaat Bayern vor das Amtsgericht Starnberg.

Hat Jens Lehmann (53) mit einer Kettensäge eine Garage beschädigt?
Hat Jens Lehmann (53) mit einer Kettensäge eine Garage beschädigt?  © Sven Hoppe/dpa

Der Prozess gegen ein "ehemaliges Mitglied der deutschen Fußballnationalmannschaft" beginne am 8. Dezember, teilte das Amtsgericht Starnberg am heutigen Dienstagvormittag zu dem Fall mit.

Im Sommer des vergangenen Jahres hatte die Polizei entsprechend berichtet, ein namentlich nicht genannter Mann habe mit einer Kettensäge einen Balken an der Garage seines Nachbarn angesägt.

Als möglichen Grund für die Tat, die hohe Wellen schlug, gab die Polizei damals an, dass die Garage ihm womöglich den Blick auf den See versperrte.

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In Medien verbreitete sich danach recht schnell die Nachricht, dass es sich bei einem Beteiligten um den früheren Nationaltorhüter Jens Lehmann (53) handeln soll. Auch nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur geht es um den WM-Helden von 2006.

Bis zum Abschluss des Verfahrens gilt allerdings natürlich die Unschuldsvermutung.

Gerichtsprozess in Starnberg: Anwalt von Jens Lehmann kündigt Stellungnahme an

Der Nationaltorhüter hat sich bereits zu den Vorwürfen geäußert.
Der Nationaltorhüter hat sich bereits zu den Vorwürfen geäußert.  © Sven Hoppe/dpa

"Wir werden zum jetzigen Zeitpunkt keine Stellungnahme abgeben", sagte Lehmanns Anwalt, Christoph Rückel, der Deutschen Presse-Agentur mit Blick auf den Prozesstermin in Starnberg.

Er kündigte allerdings eine Stellungnahme im Gerichtssaal zu Beginn des Verfahrens an.

Im Sommer hatte die Staatsanwaltschaft Anklage unter anderem wegen Sachbeschädigung erhoben, die nun zur Hauptverhandlung zugelassen wurde.

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"Die gegen mich erhobenen Vorwürfe treffen so nicht zu", erklärte Lehmann damals. "Der Schaden ist wie immer die enorme Rufschädigung und die Missachtung der Privatsphäre", führte er aus.

Ein Urteil könnte noch vor Weihnachten gesprochen werden. Ein zweiter Termin ist für den 22. Dezember angesetzt.

Titelfoto: Sven Hoppe/dpa

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