IS-Prozess um Mädchen-Versklavung: Angeklagte will doch nichts sagen

Von Britta Schultejans

München - Im Prozess um die Versklavung zweier jesidischer Mädchen im Irak will die Angeklagte nun doch schweigen.

Die Angeklagte (3.v.l.) soll als Teil der Terrororganisation IS zwei jesidische Mädchen als Sklavinnen gekauft, ausgebeutet und sexuell missbraucht haben.
Die Angeklagte (3.v.l.) soll als Teil der Terrororganisation IS zwei jesidische Mädchen als Sklavinnen gekauft, ausgebeutet und sexuell missbraucht haben.  © Britta Schultejans/dpa

Anders als angekündigt will sie keinen Angaben machen, erklärte einer ihrer Anwälte vor dem Oberlandesgericht (OLG) München.

Sie wolle sich weder zur Person noch zu den Vorwürfen gegen sie äußern. Die angekündigte Einlassung fiel aus.

Der Prozess wurde darum mit der Aussage eines Onkels der Angeklagten fortgesetzt, der davon berichtete, dass ihre Mutter – seine Schwester – starb, als die Angeklagte noch ein Baby war.

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Sie steht gemeinsam mit ihrem Mann vor Gericht. Das irakische Ehepaar soll als Teil der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) zwei jesidische Mädchen als Sklavinnen gekauft, ausgebeutet und sexuell missbraucht haben.

Der Generalbundesanwalt wirft ihnen unter anderem Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor.

Kleines Mädchen als "Brautgabe"?

Nach Angaben der Ermittler soll der Mann seiner Frau kurz nach der islamischen Hochzeit auf deren Wunsch zwischen Oktober und Dezember 2015 ein damals fünf Jahre altes jesidisches Mädchen als sogenannte Brautgabe gekauft haben.

Das Kind wurde demnach daraufhin mehr als zwei Jahre lang im Irak und in Syrien von dem Paar gefangen gehalten, wirtschaftlich als Arbeitskraft sowie sexuell ausgebeutet, erniedrigt, gequält und vergewaltigt.

Gleiches soll einem zweiten jesidischen Mädchen widerfahren sein, das der Anklage zufolge Anfang Oktober 2017 als Zwölfjährige von dem Paar gekauft worden war.

Titelfoto: Britta Schultejans/dpa

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