Lkw-Fahrer nach tödlichem Unfall: "Ganz schrecklich, was passiert ist"

Augsburg - Nach einem tödlichen Unfall wegen Trunkenheit am Steuer wurde ein Lasterfahrer vom Amtsgericht Augsburg verurteilt.

Der Angeklagte räumte seine Schuld vor dem Amtsgericht Augsburg ein.
Der Angeklagte räumte seine Schuld vor dem Amtsgericht Augsburg ein.  © Stefan Puchner/dpa

Der 58-Jährige wurde am Montag wegen fahrlässiger Tötung und weiterer Straftaten zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.

Außerdem wurde dem einschlägig vorbestraften Angeklagten die Fahrerlaubnis für fünf Jahre entzogen. Das Urteil wurde sofort rechtskräftig, nachdem alle Seiten auf Rechtsmittel verzichteten.

"Ich bin eindeutig schuld", hatte der 58-Jährige zu Beginn des Prozesstages eingeräumt. "Es ist ganz schrecklich, was passiert ist."

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Der Fernfahrer entschuldigte sich mehrfach bei den im Gerichtssaal anwesenden Angehörigen der getöteten 22-Jährigen.

Der Vater des Opfers war Nebenkläger in dem Verfahren und schilderte unter Tränen, was für ein Mensch seine Tochter war. "Sie hat ihr Leben genossen, ihr kurzes Leben." Sie habe Landwirtin werden und im Familienbetrieb mitarbeiten wollen. Der Vater war selbst am Unfallort und hatte das Sterben seiner Tochter dort erleben müssen.

Richterin Andrea Hobert machte im Urteil unmissverständlich klar, dass nur der 58-Jährige die Verantwortung an dem frühen Tod der jungen Frau trage.

Als Berufskraftfahrer habe er wissen müssen, was so ein schwerer Lastwagen anrichten könne.

Dreieinhalb Jahre Haft nach tödlicher Trunkenheitsfahrt

Das Gericht verurteilte den Lkw-Fahrer zu dreieinhalb Jahren Haft.
Das Gericht verurteilte den Lkw-Fahrer zu dreieinhalb Jahren Haft.  © Stefan Puchner/dpa

Erschwerend wurde gewertet, dass der Mann auch noch die Höchstgeschwindigkeit um mindestens 14 km/h überschritten hatte und er nicht einmal ein Jahr zuvor bereits vom Amtsgericht Cloppenburg in Niedersachsen wegen einer Trunkenheitsfahrt zu einer Geldstrafe verurteilt worden war.

Der Trucker hatte deswegen zum Unfallzeitpunkt im vergangenen Juni auch keine Fahrerlaubnis, die hatte das Gericht entzogen.

Der Angeklagte hatte in der Nacht vor dem Unfall mit einem Bekannten gezecht und reichlich Wodka getrunken.

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Trotz des enormen Restalkoholgehaltes setzt sich der Mann dann am Vormittag in seinen Sattelschlepper und fuhr los. Beim schwäbischen Bissingen (Landkreis Dillingen an der Donau) geriet er dann in den Gegenverkehr.

Die 22-Jährige wurde aus ihrer Fahrerkabine geschleudert und erlitt dadurch schwerste Verletzungen. Zwei weitere Menschen wurden zudem verletzt.

Erstmeldung 14.41 Uhr, zuletzt aktualisiert 16.44 Uhr

Titelfoto: Stefan Puchner/dpa

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