Kind verletzt, eingesperrt und gefesselt: Elternpaar legt Berufung ein
Von Ute Wessels, Ulf Vogler
Alles in Kürze
- Elternpaar wegen Kindesmisshandlung verurteilt
- Drei Jahre Haft für den Vater
- Stiefmutter erhält drei Jahre Haft
- Kind wurde gefesselt und eingesperrt
- Berufung gegen das Urteil eingelegt
Augsburg - Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen: Nach dem Urteil gegen ein Elternpaar wegen Kindesmisshandlung sind sowohl die Verteidiger der beiden als auch die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen.

Das teilte ein Sprecher des Amtsgerichtes Augsburg am Dienstag entsprechend mit. Der leibliche Vater des inzwischen sechs Jahre alten Jungen war zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden, die Stiefmutter zu drei Jahren und zwei Monaten.
Beide hatten das Kind der Anklage nach mehrfach verletzt, mit Kabelbindern gefesselt und in den Heizungskeller oder andere Räume eingesperrt.
Zudem wurde ihm von den beiden Verurteilten wiederholt Essen sowie Trinken verweigert.
Zum Teil hatten die Angeklagten die schrecklichen Taten vor Gericht selbst zugegeben, jedoch "sehr, sehr wenig Reue" gezeigt, wie die Richterin sagte.
Die leibliche Mutter war gestorben, als der Junge vier Jahre alt war. Bald darauf lernte der Vater eine neue Frau kennen, die mit ihren eigenen beiden Kindern danach zu ihm zog, und die er heiratete. Wenige Monate später begannen die Misshandlungen.
Schließlich konnte der Bub aus dem Elternhaus fliehen. Er wurde anschließend von einer Frau auf einer Landstraße aufgelesen und später vom Jugendamt in einer Kinderwohngruppe untergebracht.
Titelfoto: Ulf Vogler/dpa