Schwager im Streit mit Kampfmesser erstochen: 55-Jähriger vor Gericht

Regensburg - Für die Tötung seines Schwagers muss sich ein 55 Jahre alter Mann vor dem Landgericht Regensburg verantworten. Die Staatsanwaltschaft legt ihm Totschlag zur Last.

Der Angeklagte (l.) spricht im Verhandlungssaal des Landgerichts mit seinem Verteidiger Jan Bockemühl.
Der Angeklagte (l.) spricht im Verhandlungssaal des Landgerichts mit seinem Verteidiger Jan Bockemühl.  © Armin Weigel/dpa

Der Tat im Mai 2022 in Mainburg im Landkreis Kelheim soll ein jahrelanger Familienstreit vorausgegangen sein. Zu Prozessbeginn am Donnerstag räumte der Mann das Geschehen ein und sagte, er sei beleidigt worden.

Laut Anklage betraten zwei Brüder seiner Frau am 7. Mai das Grundstück des 55-Jährigen durch die Gartentüre, obwohl der ihnen ein Besuchsverbot erteilt hatte. Die Schwager hätten aber mit seiner Frau wegen einer bei ihr bevorstehenden Operation sprechen wollen.

Der 55-Jährige habe daraufhin aus dem Gartenhaus ein knapp 30 Zentimeter langes Kampfmesser geholt und sei auf den 46-jährigen Schwager zugegangen.

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Es habe sich ein Streitgespräch entwickelt. Der Angeklagte habe dabei das Messer aus dem Gürtel gezogen und in einen Kirschbaum gestochen, so die Staatsanwaltschaft.

Vor Gericht sagte der Angeklagte, er habe mit dem Vorführen des Messers seine Verteidigungsfähigkeit demonstrieren wollen. Laut Anklage fotografierte der Schwager den 55-Jährigen noch mit der Hand am Messergriff.

Tödliche Messer-Attacke auf Schwager: Opfer verblutete

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 55-Jährigen vor, in Tötungsabsicht zugestochen zu haben.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 55-Jährigen vor, in Tötungsabsicht zugestochen zu haben.  © Armin Weigel/dpa

Dann habe der 55-Jährige das Messer unvermittelt aus dem Baum gezogen, in Tötungsabsicht auf seinen Schwager eingestochen und das Messer anschließend wieder in den Kirschbaum gesteckt, so die Staatsanwaltschaft. Das Opfer sei verblutet.

Der Angeklagte, ein deutscher Staatsangehöriger, sagte am Donnerstag weiter, die beiden Schwager seien für eine latente Gewaltbereitschaft bekannt gewesen und hätten trotz mehrmaliger Aufforderung das Grundstück nicht verlassen.

Der 46-Jährige habe dann eine unerwartet schnelle Bewegung gemacht, sodass er geglaubt habe, sich verteidigen zu müssen. Deswegen habe er zugestochen, gab der Angeklagte an.

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Das Urteil in dem Verfahren könnte am 26. Januar gesprochen werden.

Titelfoto: Armin Weigel/dpa

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