Sohn (6) will "Papa nie wieder sehen": Mehr als drei Jahre Haft für Eltern wegen Misshandlung

Von Ulf Vogler

Augsburg - Nach der rund einjährigen Misshandlung eines Vorschulkindes sind die Eltern vom Amtsgericht Augsburg zu Gefängnisstrafen von jeweils mehr als drei Jahren verurteilt worden.

Der Vater des Jungen (r.) und seine aktuelle Ehefrau sind wegen Misshandlung eines Vorschulkindes zu mehr als drei Jahren verurteilt worden.
Der Vater des Jungen (r.) und seine aktuelle Ehefrau sind wegen Misshandlung eines Vorschulkindes zu mehr als drei Jahren verurteilt worden.  © Ulf Vogler/dpa

Der leibliche Vater des heute sechs Jahre alten Jungen muss drei Jahre und acht Monate in Haft, die Stiefmutter drei Jahre und zwei Monate.

Beide hatten das Kind im Alter von fünf und sechs Jahren mehrfach verletzt, mit Kabelbindern gefesselt und in den Heizungskeller eingesperrt.

Zudem wurde dem Jungen wiederholt Essen und Trinken verweigert.

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Zum Teil hatten die Angeklagten die Taten zugegeben, aber "sehr, sehr wenig Reue" gezeigt, wie Richterin Kathrin Schmid sagte: "Es macht einen einfach nur sprachlos."

Das Gericht verurteilte beide wegen schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen, Körperverletzungsdelikten sowie Freiheitsberaubung.

Kind musste mit Verlust der Mutter klarkommen

Die leibliche Mutter des Kindes war unerwartet gestorben, als der Junge vier Jahre alt war. Bald darauf lernte der Vater seine spätere Ehefrau kennen. Wenige Monate später begannen die Misshandlungen.

Schließlich konnte das Kind aus dem Elternhaus fliehen und wurde von einer Frau Anfang des vergangenen Januars auf einer Landstraße aufgelesen. Es wurde daraufhin vom Jugendamt in einer Kinderwohngruppe untergebracht.

Rechtsanwältin Isabel Kratzer-Ceylan, die als Nebenklägerin den Sohn vertrat, sagte: "Er ist wie der letzte Dreck zu Hause behandelt worden." Sie betonte, dass der Sechsjährige "Papa nie wieder sehen" wolle.

Titelfoto: Ulf Vogler/dpa

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