Von Ute Wessels
Augsburg - Das Landgericht Augsburg hat zwei Verfahren gegen insgesamt 13 Angeschuldigte im Zusammenhang mit Misshandlungsvorwürfen an der Justizvollzugsanstalt (JVA) Augsburg-Gablingen verbunden.
Das teilte ein Justizsprecher mit. Das Gericht muss nach Abschluss des Zwischenverfahrens entscheiden, ob die Anklagen zugelassen und ein Hauptverfahren eröffnet werden.
Sollte es dazu kommen, sollen demnächst mit den Verfahrensbeteiligten mögliche Termine ab Mitte November abgestimmt werden.
Die 1. Strafkammer des Landgerichts, bei der das erste Verfahren gegen drei Angeschuldigte bereits anhängig war, hat nun auch das zweite Verfahren gegen zehn weitere Angeschuldigte von der 3. Strafkammer übernommen.
Zwischen den beiden Verfahren bestehe ein sachlicher Zusammenhang, stellte die Kammer fest. Der Sachverhalt sei in den beiden Anklageschriften weitgehend übereinstimmend beschrieben, hieß es.
Angesichts der Komplexität halte die Kammer eine gemeinsame und einheitliche Aufklärung des Sachverhalts für geboten. Über Termine könne erst nach Abschluss des Zwischenverfahrens entschieden werden.
Strafkammer sieht einheitliche Aufklärung als geboten an
Die Vorwürfe gegen Mitarbeiter der JVA in Gablingen bei Augsburg waren im Herbst 2024 bekanntgeworden. Im Zentrum steht die frühere stellvertretende Anstaltsleiterin. Deren Verteidiger hatten die Anschuldigungen mehrfach zurückgewiesen.
Die Staatsanwaltschaft erhob im Januar gegen die Frau, die ehemalige JVA-Leiterin und ein weiteres ehemaliges Mitglied der Sicherungsgruppe Anklage.
Im April folgte die Anklage gegen zehn weitere ehemalige Mitglieder der Sicherungsgruppe der JVA. Für die Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.