Vergewaltigung einer Jugendlichen: Polizistin legt Revision gegen Urteil ein

Von Britta Schultejans

Traunstein - Eine wegen der Vergewaltigung einer Jugendlichen verurteilte und vom Dienst suspendierte Bundespolizisten will die Gerichtsentscheidung anfechten.

Die vom Dienst suspendierte Bundespolizisten will die Gerichtsentscheidung anfechten.  © Uwe Lein/dpa

Ihr Verteidiger hat Revision eingelegt, wie ein Sprecher des Landgerichts Traunstein bestätigte. Zuvor hatte die Mediengruppe Bayern berichtet. 

Das kommt überraschend, hatte sich die Angeklagte vor Gericht doch auf einen sogenannten Deal geeinigt.

Weil sie die Tatvorwürfe vollumfänglich eingeräumt, den Prozess so verkürzt und ihrem Opfer eine Aussage vor Gericht erspart hatte, hatte das Gericht ihr einen Strafrahmen von drei bis dreieinhalb Jahren zugesichert.

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Das Urteil bewegte sich mit einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren am oberen Ende dieses Korridors. 

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Polizistin gestand Vergewaltigung auf der Toilette

Das Landgericht Traunstein hatte die 55-Jährige nicht nur wegen Missbrauchs von Jugendlichen, sondern auch wegen Körperverletzung und des Besitzes von Kinderpornografie verurteilt. 

Die Transfrau, die während des Prozesses in der Männerabteilung der Justizvollzugsanstalt München untergebracht war, hatte zugegeben, die Tochter einer Freundin im August 2025 bei einem gemeinsamen Ausflug auf der Toilette eines Fast-Food-Restaurants vergewaltigt zu haben.

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, was nach dem Einlegen der Revision erstmal nicht der Fall ist, ist sie nicht nur ihren Beamtenstatus los, sondern auch ihre Pensionsansprüche.

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