190 Stunden Videomaterial sichergestellt: Mann wegen Kindesmissbrauchs verurteilt

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Berlin - Ein 51-jähriger Mann ist vom Berliner Amtsgericht Tiergarten wegen sogenanntem Cybergrooming zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt worden.

Beim Cybergrooming suchen Erwachsene gezielt den Kontakt zu Minderjährigen im Internet, um ihr Vertrauen zu gewinnen. (Symbolfoto)
Beim Cybergrooming suchen Erwachsene gezielt den Kontakt zu Minderjährigen im Internet, um ihr Vertrauen zu gewinnen. (Symbolfoto)  © picture alliance / Nicolas Armer/dpa

Laut Gericht soll der Mann in den Jahren 2024 und 2025 über Messengerdienste Kontakt zu Mädchen im Alter zwischen acht und 13 Jahren aufgenommen haben. Dabei habe er sich als elfjähriger Junge ausgegeben. Beim sogenannten Cybergrooming nehmen Erwachsene gezielt Kontakt zu Minderjährigen im Internet auf, um sie zu manipulieren.

Durch beharrlichen Kontakt brachte er die Mädchen dazu, ihm Nacktbilder zu schicken. In einigen Fällen überredete der Angeklagte die Mädchen, sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen. Teilweise habe er auch pornografisches Material an die Mädchen verschickt.

Bei einer Wohnungsdurchsuchung in Berlin im November 2024 fanden Ermittler bei dem Mann Tausende kinder- und jugendpornografische Bild- und Videodateien. Allein das sichergestellte Videomaterial habe eine Gesamtlänge von rund 190 Stunden gehabt, erklärte die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung.

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Trotz der Ermittlungen soll der 51-Jährige wenig später wieder Kontakt zu Mädchen aufgenommen haben. Aus Sorge vor weiteren Taten ordnete das Gericht an, die Untersuchungshaft zu verlängern.

Der Mann räumte die Vorwürfe vor Gericht ein. Gegen ihn laufen jedoch weitere Ermittlungen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Angeklagte kann dagegen Berufung oder Revision einlegen.

Titelfoto: picture alliance / Nicolas Armer/dpa

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