Bewusstlose Abiturientin gefilmt und vergewaltigt: Serientäter kommt nie wieder frei!
Von Anne Baum, Matthias Kuhnert
Berlin - Die Vergewaltigung einer damals 20-jährigen Abiturientin in Berlin-Steglitz schlug hohe Wellen. Das Gericht verknackte einen 38-Jährigen zu einer langen Haftstrafe. Doch er musste sich noch wegen weiterer Taten verantworten. Vier Monate nach der Verurteilung kommt nun die nächste Haftstrafe hinzu.
Er ist zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Zudem ordnete das Berliner Landgericht anschließende Sicherungsverwahrung gegen den Mann an. Er sei gefährlich für die Allgemeinheit.
Heißt: Auch nach der Freilassung wird er weiter weggesperrt.
Der Betriebswirt und frühere Geschäftsführer wurde der Vergewaltigung in vier Fällen sowie der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen schuldig gesprochen. "Wir gehen von einer eingeschliffenen gestörten Sexualpräferenz mit fetischistischen und sadistischen Zügen aus", sagte der Vorsitzende Richter Thorsten Braunschweig. Er sei ein Seriensexualstraftäter.
Die Taten im Zeitraum von Februar 2020 bis Juni 2021 zulasten zweier inzwischen 29 und 47 Jahre alten Frauen, damals mit dem Angeklagten liiert, waren während des ersten Prozesses gegen den 38-Jährigen durch weitere Handy-Auswertungen bekanntgeworden.
Urteil im ersten Prozess: ebenfalls fünfeinhalb Jahre
Der Staatsanwalt forderte eine Strafe von neun Jahren Haft und anschließende Sicherungsverwahrung. Dem schlossen sich die Anwältinnen der beiden Frauen an, die erst im Frühjahr dieses Jahres durch sichergestellte Videoaufnahmen erfahren hatten, dass sie zu Opfern geworden waren.
Die Verteidiger plädierten auf eine Bewährungsstrafe. Die Plädoyers erfolgten wie weite Teile der Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Der Angeklagte habe gestanden, teilten die Verteidiger mit.
Der Mann war Mitte Juli im ersten Prozess ebenfalls zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Nach Überzeugung des Gerichts hat er im April 2022 eine alkoholisierte 20-Jährige zum Konsum von verschiedenen Drogen animiert und ihren desolaten Zustand ausgenutzt, um einseitig sexuelle Handlungen vorzunehmen.
Den Körper der bewusstlosen Abiturientin habe er mit frauenverachtenden Worten beschmiert und mehrere Videoaufnahmen gefertigt. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Titelfoto: Soeren Stache/dpa

