Charité-Arzt soll zwei Patienten totgespritzt haben: Nun gibt es eine Entscheidung

Berlin - Vier Monate nach Beginn des Prozesses um den Tod zweier schwerstkranker Patienten gegen einen Charité-Arzt ist das Verfahren gegen eine mitangeklagte Krankenschwester ohne Urteil beendet worden.

Die 39-jährige Krankenschwester (2.v.l.) war wegen Beihilfe mitangeklagt.
Die 39-jährige Krankenschwester (2.v.l.) war wegen Beihilfe mitangeklagt.  © Sebastian Christoph Gollnow/dpa

Das Berliner Landgericht stellte das Verfahren gegen die 39-Jährige am Dienstag gegen eine Geldauflage in Höhe von 1500 Euro ein. Die Entscheidung erging mit Zustimmung aller Prozessbeteiligten. Nach vorläufiger Würdigung der Beweisaufnahme käme in ihrem Fall kein vorsätzliches, sondern fahrlässiges Handeln in Betracht.

Die Verteidiger erklärten am Rande, mit der Zustimmung zur Einstellung des Verfahrens sei kein Schuldeingeständnis verbunden. Der ursprünglich gegen ihre Mandantin erhobene Vorwurf habe sich nicht bestätigt, die Krankenschwester sei weiterhin unschuldig. Die Anklage gegen die Frau lautete auf Beihilfe zum Totschlag.

Gegen den 56 Jahre alten Facharzt für Innere Medizin wird die Verhandlung fortgesetzt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Totschlag in zwei Fällen vor. Er soll laut Anklage in den Jahren 2021 und 2022 auf einer kardiologischen Intensivstation einen Patienten und eine Patientin (beide 73) mit überdosierten Medikamenten umgebracht haben.

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Der Herzmediziner hat die Vorwürfe zurückgewiesen. Beide Patienten hätten sich in einem "akuten Sterbevorgang befunden", erklärte er im Prozess. Zur Leidensminderung habe er ein Sedierungsmittel verabreicht. Er sei sich sicher, "das Leben der Patienten nicht verkürzt zu haben".

Arzt sitzt in U-Haft

Der Arzt befindet sich seit Mai 2023 in Untersuchungshaft. Von der Charité war er bereits im August 2022 freigestellt worden. Die Staatsanwaltschaft war bei ihrer Anklage von zweifachem Mord ausgegangen. Das Landgericht bewertete den Fall jedoch bei der Eröffnung des Verfahrens anders und wies darauf hin, dass jeweils lediglich ein hinreichender Tatverdacht wegen Totschlags bestehe, Mordmerkmale wie niedrige Beweggründe und Heimtücke also nicht erkennbar seien.

Der Prozess wird am 23. Februar fortgesetzt.

Titelfoto: Sebastian Christoph Gollnow/dpa

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