Hochburg der linksextremen Szene: Wird die "Rigaer 94" geräumt?

Von Marion van der Kraats

Berlin - Der Streit um die Räumung des teilbesetzten Hauses "Rigaer 94" in Berlin-Friedrichshain geht heute vor dem Landgericht Berlin weiter.

Seit Jahren beschäftigt das Symbol der linksradikalen Szene Polizei und Justiz.
Seit Jahren beschäftigt das Symbol der linksradikalen Szene Polizei und Justiz.  © Christoph Soeder/dpa

Die Eigentümergesellschaft verlangt, dass die Menschen das Haus räumen. Entsprechende Klagen hat das Amtsgericht Kreuzberg als unzulässig abgewiesen. Der Hauseigentümer hat dagegen Berufung eingelegt. Darum befasst sich das Landgericht als nächste Instanz mit sechs Räumungsklagen. Ob es noch am selben Tag Urteile gibt, ist offen.

Seit Jahren beschäftigt der zum Teil besetzte Gebäudekomplex "Rigaer 94" mit rund 30 Wohnungen die Berliner Gerichte. Etliche Räumungsklagen sind anhängig. Der Ort gilt als eines der letzten Symbole der linksradikalen Szene und ist schon lange auch in der Politik Streitpunkt. Gegen Räumungen hat sich die linke Szene Berlins immer wieder heftig gewehrt.

Vor rund zwei Wochen gab es in dem verbarrikadierten Gebäude erneut einen großen Polizeieinsatz mit rund 200 Einsatzkräften, Ramme und weiteren technischen Geräten. Bei dem Großeinsatz wurde das Haus laut Polizei durchsucht, um die aktuellen Bewohner zu identifizieren.

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Der Eigentümer hatte die Durchsuchungsbeschlüsse mit Blick auf die Gerichtsverhandlungen.

Mehrere Verhandlungen im September

Auf einen großen Polizeieinsatz folgen nun eine Reihe von Gerichtsprozessen.
Auf einen großen Polizeieinsatz folgen nun eine Reihe von Gerichtsprozessen.  © Christoph Soeder/dpa

Nach Angaben einer Gerichtssprecherin gibt es derzeit beim Landgericht insgesamt 13 Verfahren, über die im September verhandelt werden soll. Dazu gehört auch eine erneute Klage gegen die illegale linksautonome Kneipe "Kadterschmiede".

Die Betreiber, die sich als Verein organisiert haben, nutzen Räume im Seitenflügel des Komplexes seit Ende 2013 ohne Mietvertrag.

Die Eigentümergesellschaft hat mehrfach erfolglos versucht, dagegen vorzugehen.

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Die Räumungsklagen des Hauseigentümers sind häufig aus formalen Gründen als unzulässig abgewiesen worden. Zu einer inhaltlichen Prüfung möglicher Ansprüche der Gesellschaft mit Sitz in Großbritannien ist es deswegen nicht gekommen.

Titelfoto: Christoph Soeder/dpa

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