Dussmann-Tochter legt Berufung ein: Der Streit um das Millionen-Erbe geht weiter

Berlin - Seit Jahren streiten sich Tochter Angela Göthert (40) und Mutter Catherine von Fürstenberg-Dussmann (72) um das Millionenerbe des verstorbenen Firmengründers Peter Dussmann (†72).

Catherine von Fürstenberg-Dussmann (72) ist Erbin von 75 Prozent des Erbes ihres verstorbenen Mannes Peter Dussmann (†72).
Catherine von Fürstenberg-Dussmann (72) ist Erbin von 75 Prozent des Erbes ihres verstorbenen Mannes Peter Dussmann (†72).  © imago/Future Image

Nach dem Urteil des Berliner Landgerichts Anfang Februar, das das Testament des verstorbenen Peter Dussmann zugunsten seiner Frau bestätigte, bleibt die Versöhnung zwischen der Unternehmer-Tochter Angela Göthert (40) und der Witwe Catherine von Fürstenberg-Dussmann (72) aus.

Der familiäre Streit um das hinterlassene Millionenerbe geht demnach in die nächste Runde, denn Angela hat am Mittwoch Berufung gegen das Urteil eingelegt, wie die B.Z. zuvor berichtete.

Die Tochter möchte nicht hinnehmen, dass sie nach dem Testament ihres Vaters nur zu einem Viertel Erbin seines Nachlasses ist und ihre Mutter die Begünstigte von 75 Prozent seines Vermögens ist.

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Tochter Angela Göthert behauptet, dass ihr die Hälfte des Erbes zusteht, wie aus dem ursprünglichen Testament aus dem Jahr 1981 hervorgeht.

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Die Dussmann-Gruppe betreibt das Kulturkaufhaus in Berlin und machte zuletzt 2,31 Milliarden Euro Umsatz.  © IMAGO / Christoph Worsch

Es geht um eine halbe Milliarde Euro

Der Streit resultiert aus einer nachträglichen Änderung des Testaments. So hatte Firmengründer Peter Dussmann im Jahr 2010 sein Testament zugunsten seiner Frau geändert. Angela ist der Meinung, dass die Änderung ihres damals schon schwer erkrankten Vaters nicht rechtsgültig sei.

Sie klagt an, dass ihr Vater zu der Zeit nicht in der Lage gewesen war, aus freien Stücken diese Entscheidung zu fällen.

Das Landgericht bestätigte auf Grundlage eines Gutachters die Testierfähigkeit, doch Angelas Anwalt Andreas Urban prangert an, dass der vom Landgericht bestellte Hirnforscher in seinem Gutachten "wesentliche, für die Beurteilung der Testierfähigkeit maßgebliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat".

Nun muss die zweite Instanz über das Erbe von einer halben Milliarde Euro entscheiden.

Titelfoto: IMAGO/Christoph Worsch, IMAGO/Future Image (Bildmontage)

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