Eine AfD-Politikerin als Richterin? Gericht entscheidet über ihre Entlassung

Berlin - Eine frühere AfD-Bundestagsabgeordnete darf weiterhin als Richterin in Berlin arbeiten. Berlins Justizsenatorin Lena Kreck (41, Linke) scheiterte am heutigen Donnerstag vor Gericht mit dem Antrag auf Versetzung der Richterin Birgit Malsack-Winkemann (58) in den Ruhestand wegen ihrer politischen Reden im Bundestag und weiterer Äußerungen.

Das Berliner Verwaltungsgericht entschied am heutigen Donnerstag, dass die Richterin Birgit Malsack-Winkemann (58, l.) weiterhin als solche arbeiten darf.
Das Berliner Verwaltungsgericht entschied am heutigen Donnerstag, dass die Richterin Birgit Malsack-Winkemann (58, l.) weiterhin als solche arbeiten darf.  © Wolfgang Kumm/dpa

Das Dienstgericht für Richter wies den Antrag der Senatsjustizverwaltung zurück. Die Reden im Bundestag seien laut Grundgesetz frei und geschützt und dürften zu keinen dienstlichen Sanktionen führen, sagte der Richter in der Verhandlung. Sie seien daher in dem Verfahren nicht verwertbar.

Auch einige Äußerungen von Birgit Malsack-Winkemann im Internet vor allem zu den Corona-Gesetzen sowie zur US-Wahl und einmalig zum Thema Flüchtlinge zeigten keine rechtsextremistische Einstellung, sagte der Richter.

Ebenso wenig könnten Fotos von ihr mit anderen AfD-Politikern die Nähe zum früheren sogenannten Flügel der AfD, der als extremistisch galt, belegen. Er sehe keine Hinweise, um von einer schweren Beeinträchtigung der unabhängigen Arbeit von Birgit Malsack-Winkemann als Richterin auszugehen.

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Birgit Malsack-Winkemann saß von 2017 bis 2021 für die AfD im Bundestag. Im März 2022 kehrte sie in den Richterdienst zurück.

Das Dienstgericht erkennt keine Voreingenommenheit der früheren AfD-Politikerin

Die Senatsjustizverwaltung und Senatorin Lena Kreck hatten Birgit Malsack-Winkemann ausgrenzende und falsche Behauptungen über Flüchtlinge vorgeworfen und ihre Versetzung in den Ruhestand beantragt, weil sie als Richterin nicht mehr unvoreingenommen sei.

Über einen ähnlichen Fall wird am 1. Dezember in Sachsen verhandelt.

Erstmeldung: 13. Oktober, 9.24 Uhr. Aktualisiert: 13.41 Uhr.

Titelfoto: Wolfgang Kumm/dpa

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