13-Jährige unter Tram gestorben: Angeklagte Feuerwehrleute schweigen vor Gericht!

Berlin – Eine 13-Jährige ist vor mehr als zwei Jahren unter eine Straßenbahn in Berlin-Rummelsburg geraten und bei der Rettungsaktion gestorben. 

Eine 13-Jährige verstarb am 12. Juni 2018 nach einem tragischen Tram-Unfall.
Eine 13-Jährige verstarb am 12. Juni 2018 nach einem tragischen Tram-Unfall.  © Morris Pudwell

Weil zwei Beamte der Feuerwehr bei dem Einsatz allgemeine Sorgfaltspflichten verletzt haben sollen, stehen sie vor dem Amtsgericht Tiergarten. Den 49- und 55-Jährigen wird fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Zu Prozessbeginn am Montag haben die Angeklagten zunächst geschwiegen.

Die Schülerin war am 12. Juni 2018 mit ihrem Fahrrad beim Überqueren der Gleise unter eine in eine Haltestelle einfahrende Straßenbahn geraten. Als die Einsatzkräfte versuchten, das verletzte Mädchen zu bergen, scheiterte der Rettungsversuch. Der tonnenschwere Wagen der Tram stürzte herab. Das Mädchen starb. Zwei Einsatzkräfte wurden verletzt.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Angeklagten – der 49-Jährige als Gesamteinsatzleiter vor Ort und der 55-Jährige als Staffelführer eines Rüstwagens – beim Anheben des Zuges diesen nicht genügend gesichert und so letztlich den Tod des Mädchens verschuldet hätten. 

Prozess wird Mitte September fortgesetzt

Die Schülerin war mit ihrem Fahrrad beim Überqueren der Gleise unter eine in eine Haltestelle einfahrende Straßenbahn geraten.
Die Schülerin war mit ihrem Fahrrad beim Überqueren der Gleise unter eine in eine Haltestelle einfahrende Straßenbahn geraten.  © Morris Pudwell

Kurz nach Beginn des Hebevorganges sei die Tram von der Vorrichtung gerutscht. Laut Anklage hätten die Feuerwehrleute die Gefahr eines Abrutschens des Zuges erkennen und durch den Einsatz von entsprechendem Material vermeiden können.

Der Vorsitzende Richter erklärte zu Prozessbeginn, das Gericht habe die Anklage "mit Bedenken zugelassen". Freispruch und Verurteilung seien nach einer vorläufigen Würdigung gleich wahrscheinlich. Es sei unter anderem zu klären, was die Einsatzkräfte in dem Moment der Gefahrenlage tun konnten und welches Risiko sie eingehen durften.

Einer der Verteidiger erklärte, zum Zeitpunkt des Anhebens seien auch Verantwortliche der Berliner Verkehrsbetriebe vor Ort gewesen. Diese hätten wissen müssen, wie ein Zug ordnungsgemäß mit entsprechenden Fixierungsschlössern zu sichern ist.

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Zunächst sei zudem kein BVG-Kran vor Ort gewesen. Die Feuerwehrleute hätten aber mit der Bergung beginnen müssen, weil von schweren Verletzungen des Mädchens ausgegangen werden musste. Der Prozess geht am 16. September weiter.

Titelfoto: Morris Pudwell

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