Urteil gefallen: Wer falschen Corona-Genesenennachweis vorlegt, darf fristlos gefeuert werden

Berlin - Die Vorlage eines gefälschten Corona-Genesenennachweises statt eines aktuellen Tests oder Impfnachweises rechtfertigt eine fristlose Kündigung.

Die Verwendung eines gefälschten Corona-Genesenennachweises stellt eine erhebliche Verletzung der Pflichten im Arbeitsvertrag dar. (Symbolbild)
Die Verwendung eines gefälschten Corona-Genesenennachweises stellt eine erhebliche Verletzung der Pflichten im Arbeitsvertrag dar. (Symbolbild)  © Marcus Brandt/dpa

Das entschied das Berliner Arbeitsgericht und wies damit die Klage eines Justizbeschäftigten gegen seine Kündigung ab, wie am Mittwoch mitgeteilt wurde. Im Infektionsschutzgesetz war festgelegt, dass entsprechende Nachweise erforderlich waren.

Der Mann arbeitete bei einem Gericht und legte einen gefälschten Nachweis vor. Er erhielt so Zutritt ohne aktuellen Test oder Impfnachweis. Nachdem die Fälschung entdeckt wurde, kündigte das Land Berlin ihm fristlos.

Das Gericht argumentierte, den Nachweispflichten komme auch mit Blick auf den Gesundheitsschutz für alle Menschen im Gericht eine erhebliche Bedeutung zu.

Influencer akzeptiert Strafe für fatalen Silvester-Raketenschuss
Gerichtsprozesse Berlin Influencer akzeptiert Strafe für fatalen Silvester-Raketenschuss

Die Verwendung eines gefälschten Nachweises sei eine erhebliche Verletzung der Pflichten im Arbeitsvertrag. Es sei für den Kläger ohne weiteres erkennbar gewesen, dass ein solches Verhalten nicht hingenommen werde.

Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Titelfoto: Marcus Brandt/dpa

Mehr zum Thema Gerichtsprozesse Berlin: