"Hauptstadtzulage" unzulässig? Bundesverfassungsgericht muss entscheiden

Berlin - Die in Berlin für Beamte bis zur Besoldungsgruppe A 13 eingeführte sogenannte Hauptstadtzulage ist nach Auffassung des Berliner Verwaltungsgerichts verfassungswidrig.

Das Berliner Verwaltungsgericht sieht die soziale Kappung der "Hauptstadtzulage" für besser verdienende Beamte in Berlin als verfassungswidrig an. (Archivfoto)
Das Berliner Verwaltungsgericht sieht die soziale Kappung der "Hauptstadtzulage" für besser verdienende Beamte in Berlin als verfassungswidrig an. (Archivfoto)  © Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa

Das teilte das Gericht am Montag mit. Die Zulage in Höhe von 150 Euro monatlich verstößt einem Beschluss zufolge gegen das besoldungsrechtliche Abstandsgebot.

Weil nur das Bundesverfassungsgericht verbindlich die Verfassungswidrigkeit der Regelung zur Hauptstadtzulage feststellen könne, habe das Verwaltungsgericht das Verfahren ausgesetzt und diese Frage den Karlsruher Richtern zur Entscheidung vorgelegt.

Der Kläger des Verfahrens war Beamter in einem Berliner Bezirksamt. Er war zunächst Obermagistratsrat mit Besoldungsgruppe A 14, danach Magistratsdirektor mit A 15. Inzwischen ist er im Ruhestand.

Er hatte sich mit seiner Klage gegen den Ausschluss höherer Besoldungsgruppen als A 13 gewandt.

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