Hohes Gericht entscheidet: Russische Botschaft darf nicht bespielt werden

Berlin - Eine Videoprojektion von Kriegsbildern auf das russische Botschaftsgebäude in Berlin bleibt endgültig verboten.

Seit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine wird vor der Russischen Botschaft in Berlin der Opfer gedacht.
Seit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine wird vor der Russischen Botschaft in Berlin der Opfer gedacht.  © Jörg Carstensen/dpa

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat im Eilverfahren eine Entscheidung der Vorinstanz bestätigt, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch mitteilte.

Die geplante Projektion verletze den völkerrechtlichen Schutz von Frieden und Würde der Botschaft, indem ohne deren Zustimmung deren Eigentum als Projektionsfläche genutzt werde, begründete das Gericht seine Entscheidung.

Der Ukrainer-Verein Vitsche wollte bei seiner Demonstration zum zweiten Jahrestag des russischen Angriffs auf die Ukraine an diesem Samstag eine Stunde lang Fotos und Videos vom Krieg auf die Botschaft projizieren. Das hat die Polizei verboten. Darum zogen die Veranstalter vor Gericht.

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Am Samstag sind mehrere Demonstrationen und Kundgebungen gegen Russland und Präsident Wladimir Putin (71) sowie zur Solidarität mit den Menschen in der Ukraine angekündigt.

Einige Veranstaltungen sind im Umfeld der russischen Botschaft Unter den Linden in Berlin-Mitte geplant.

Titelfoto: Jörg Carstensen/dpa

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