Mordanschlag nur erfunden? Strafbefehl gegen Berliner Schulleiter

Berlin - Das Amtsgericht Tiergarten hat gegen Hudhaifa Al-Mashhadani, den Leiter der Deutsch-Arabischen Schule Ibn Khaldun in Neukölln, einen Strafbefehl wegen falscher Verdächtigung erlassen. Er soll eine Geldstrafe von rund 17.000 Euro zahlen.

Der Schulleiter Hudhaifa Al-Mashhadani soll einen Angriff auf sich vorgetäuscht haben. (Archivfoto)  © Annette Riedl/dpa

Hintergrund ist ein angeblicher Angriff im November 2025: Al-Mashhadani hatte damals öffentlich erklärt, ein Mann mit Palästinensertuch habe ihn in einem U-Bahnhof in Neukölln angegriffen und versucht, ihn vor einen einfahrenden Zug zu stoßen. Nach seiner Anzeige leitete die Polizei Ermittlungen gegen den mutmaßlichen Täter ein.

Nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" (SZ) und Angaben des Gerichts soll sich der Vorwurf jedoch nicht bestätigt haben.

Die Staatsanwaltschaft geht demnach davon aus, dass der Schulleiter den Angriff falsch dargestellt habe.

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Der angebliche Täter, ein bekannter propalästinensischer Aktivist, sei nicht wegen Körperverletzung angeklagt worden. Das Verfahren gegen ihn wurde eingestellt.

Der Strafbefehl sieht 90 Tagessätze zu je 190 Euro vor. Al-Mashhadani hat laut SZ Einspruch eingelegt. Damit könnte es zu einem Prozess vor dem Amtsgericht kommen.

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Auszeichnungen für Al-Mashhadanis Engagement stehen auf dem Prüfstand

An dieser Berliner U-Bahn-Station will Hudhaifa Al-Mashhadani überfallen worden sein.  © Christophe Gateau/dpa

Der Fall hatte bundesweit für Aufmerksamkeit gesorgt. Politiker, darunter Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (53, CDU), hatten den vermeintlichen Angriff verurteilt. Al-Mashhadani galt zuvor als engagierter Kämpfer gegen Antisemitismus und wurde für seine Arbeit an der säkularen Arabischschule mehrfach ausgezeichnet.

Wie die SZ berichtet, stehen nun auch Ehrungen für den Schulleiter auf dem Prüfstand. Das Neuköllner Bezirksamt sowie die Jury der Auszeichnung "Band für Mut und Verständigung" wollen sich mit dem Fall befassen, sollte der Strafbefehl rechtskräftig werden.

Bereits zuvor hatten Medien Zweifel an der Darstellung des Angriffs geäußert.

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Dem Tagesspiegel lagen Überwachungsvideos aus dem U-Bahnhof vor, dass der Mann Al-Mashhadani lediglich an der Schulter berührt habe – ein Schubsen oder ein Schlag sei darauf nicht zu erkennen.

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