Nach mutmaßlicher Vergewaltigung im Görlitzer Park: Prozess geplatzt!

Berlin - Paukenschlag am Landgericht! Der Prozess zu der mutmaßlichen Vergewaltigung im Görlitzer Park in Berlin-Kreuzberg ist im ersten Anlauf geplatzt.

Angeklagt waren drei Männer im Alter von 22 und 23 Jahren. (Archivbild)
Angeklagt waren drei Männer im Alter von 22 und 23 Jahren. (Archivbild)  © Sebastian Christoph Gollnow/dpa

Das Landgericht Berlin hat das Verfahren am Donnerstag zunächst ausgesetzt. Hintergrund ist, dass das mutmaßliche Opfer vergangenen Montag nicht als Zeugin erschienen war und eine Befragung der Zeugin in absehbarer Zeit nicht erfolgen kann.

Die Frau aus Georgien habe jedoch über ihren Anwalt klar ihre Bereitschaft erklärt, in ihrer Heimat im Rahmen einer Videovernehmung auszusagen, sagte Richter Thilo Bartl.

Da es sich um eine zentrale Zeugin handele, werde das Gericht darum ein entsprechendes Rechtshilfeersuchen stellen.

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Da ein Ergebnis voraussichtlich erst in mehreren Monaten zu erwarten sei, könne der Prozess nicht fortgesetzt werden.

Die Haftbefehle gegen die drei Angeklagten, die seit rund sieben Monaten in Haft sind, hob das Gericht auf.

Zeugin sagt Erscheinen vor Gericht ab

Das Landgericht Berlin hat die Haftbefehle gegen die Angeklagten aufgehoben.
Das Landgericht Berlin hat die Haftbefehle gegen die Angeklagten aufgehoben.  © Taylan Gökalp/dpa

Die Zeugin, die Nebenklägerin in dem Prozess ist, hatte kurzfristig ihr Erscheinen zum vierten Prozesstag abgesagt. Sie habe sich überfordert gefühlt, erklärte ihr Anwalt Roland Weber. Nach seinen Angaben will sie sich aber über die Deutsche Botschaft Tiflis vernehmen lassen.

Angeklagt sind drei Männer im Alter von 22 und 23 Jahren. Die Berliner Staatsanwaltschaft wirft ihnen besonders schwere Vergewaltigung, gefährliche Körperverletzung und besonders schweren Raub vor.

Laut Anklage sollen die Männer mit somalischer und guineischer Staatsangehörigkeit am frühen Morgen des 21. Juni 2023 ein Ehepaar überfallen und die damals 27 Jahre alte Frau vergewaltigt haben.

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Im Fokus steht seit Prozessbeginn ein kurzes Handyvideo, das einer der Angeklagten damals im Park aufgenommen haben soll. Verteidiger erklärten, dass nach den Bildern sexuelle Handlungen freiwillig erfolgt sein könnten.

Erstmeldung vom 15. Februar, 5.50 Uhr. Letztes Update um 11.30 Uhr.

Titelfoto: Sebastian Christoph Gollnow/dpa

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