IS-Anhänger (19) wollte Berliner Israel-Botschaft sprengen: So kommt er davon
Berlin - Er überlegte, Israels Botschaft in Berlin in die Luft zu jagen: Ein 19-jähriger Anhänger der islamistischen Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) ist zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt worden.
Das Berliner Kammergericht sah es am Freitag als erwiesen an, dass Akhmad E. im Internet in die islamistische Szene abrutschte und 2024 begann, einen Anschlag in Deutschland zu planen. Laut Anklage zog er die israelische Botschaft als Ziel in Betracht.
Nach Überzeugung des Strafsenats suchte der damals 18-Jährige online nach Anleitungen für den Bau von Sprengsätzen. Wenige Wochen später gab er das Vorhaben auf, als er merkte, dass die nötigen Chemikalien nicht freiverkäuflich waren. Im Netz soll er nach Enthauptungsvideos gesucht haben.
Außerdem nahm er über eine Chatplattform Kontakt zum sogenannten Islamischen Staat auf, übersetzte Propagandamaterial ins Russische und Tschetschenische und wollte nach Afghanistan reisen, um sich der Gruppe anzuschließen.
Um Geld dafür zu bekommen, schloss er mehrere Handyverträge ab und verkaufte die Geräte weiter, ohne die Raten zu zahlen.
Bei der versuchten Ausreise nach Dammam in Saudi-Arabien über Istanbul am 20. Februar 2025 griff ihn die Polizei am Flughafen Berlin-Brandenburg auf. Damals sprach er von einer Pilgerfahrt nach Mekka.
Was führte zu Akhmad E.s Radikalisierung?
Zu Prozessbeginn zeigte sich Akhmad E., der sich im Umfeld der Al-Nur-Moschee in Neukölln bewegt haben soll, geständig und reumütig. "Ich habe es als militärisches Abenteuer gesehen", erklärte Rechtsanwältin Lange damals das Ausreisemotiv ihres Mandanten. "Ich wollte nur Kämpfer werden." Zudem distanzierte er sich vollständig von radikalem Gedankengut.
Der Verurteilte wurde in Graz (Österreich) geboren und lebte später in Tschetschenien sowie in Polen. Zuletzt war E. in einem Flüchtlingsheim in Potsdam untergebracht und hat die russische Staatsangehörigkeit. Auch der Ukrainekrieg und der Abbruch von Schule sowie Ausbildung wurden neben der häufigen Emigration als Gründe für die Radikalisierung genannt.
Der Vorsitzende Richter sagte, die Taten zeigten "große Empathielosigkeit" und eine tief verankerte IS-Ideologie. Weil der Angeklagte zur Tatzeit noch heranwachsend war und das Gericht Reifeverzögerungen feststellte, wandte das Gericht Jugendstrafrecht an. Zudem ordnete es an, 640 Euro einzuziehen.
Akhmad E. bleibt weiter in Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Binnen einer Woche kann Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt werden.
Titelfoto: Christophe Gateau/dpa

