Nach Teilfreispruch für Neuköllner Neonazi: Berliner Generalstaatsanwaltschaft prüft Berufung

Berlin - Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft prüft, ob sie Berufung gegen den Teilfreispruch eines Neonazis aus Neukölln einlegt.

Die Anklage warf den Männern unter anderem Bedrohung, Brandstiftung beziehungsweise Beihilfe dazu sowie Sachbeschädigung und das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor. (Archivbild)
Die Anklage warf den Männern unter anderem Bedrohung, Brandstiftung beziehungsweise Beihilfe dazu sowie Sachbeschädigung und das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor. (Archivbild)  © Christian Ender/dpa

Die Anklage sei das Ergebnis "umfangreicher und komplexer Ermittlungen" gewesen, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Dirk Feuerberg der "Welt" (Freitag).

"Dementsprechend werden wir auch nicht vorschnell resignieren, sondern schauen, ob es berechtigte Gründe für ein Berufungsverfahren gibt", sagte der stellvertretende Behördenleiter. Zunächst werde man aber die schriftliche Urteilsbegründung abwarten.

Das Amtsgericht Tiergarten hatte am Donnerstag im Prozess nach einer Serie rechtsextremer Straftaten in Berlin-Neukölln einen der beiden Hauptangeklagten vom Vorwurf der Brandstiftung freigesprochen.

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Es verurteilte den 39-Jährigen lediglich wegen Sachbeschädigung in neun Fällen zu einer Geldstrafe von 4500 Euro (150 Tagessätze zu je 30 Euro). In drei Fällen davon wurde er wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig gesprochen.

Das Gericht habe feststellen können, dass der Beschuldigte eine rechte Gesinnung habe, sagte Richterin Ulrike Hauser bei der Urteilsverkündung. Es habe auch feststellen können, dass der 39-Jährige gemeinsam mit dem 36-jährigen Mitangeklagten politische Gegner ausspioniert habe.

Es sei aber nicht festzustellen, dass er sich in der Nacht zum 1. Februar 2017 in der Nähe der Tatorte aufgehalten habe. In jener Nacht waren in Neukölln die Autos von zwei Männern in Flammen aufgegangen, die sich gegen Rechtsextremismus engagierten. Aus Sicht der Generalstaatsanwaltschaft sollten sie eingeschüchtert werden.

Der Prozess gegen den mutmaßlichen Komplizen soll am 4. Januar vor dem Amtsgericht Tiergarten fortgesetzt werden. Dem 36-Jährigen wird auch Betrug vorgeworfen.

Titelfoto: Christian Ender/dpa

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