Rote Ampeln ignoriert und Motorroller mit voller Wucht gerammt: Gericht bestätigt Urteil gegen Suff-Raser

Berlin - Nach einem Raser-Unfall, bei dem der Fahrer eines Motorrollers 2020 schwer verletzt worden war, bleibt es für den Verursacher bei einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren.

Der Mann raste mit 151 km/h durch Berlin.
Der Mann raste mit 151 km/h durch Berlin.  © Morris Pudwell

In einem neu aufgelegten Prozess hat das Berliner Landgericht am Freitag das Urteil von April 2021 gegen den 46-jährigen Autofahrer bestätigt. Die Strafhöhe sei "angemessen und richtig".

Der Angeklagte habe sich bei der Fahrt unter Alkoholeinfluss der gefährlichen Körperverletzung, der Gefährdung des Straßenverkehrs sowie der Unfallflucht schuldig gemacht. Zudem verhängte das Gericht eine Führerscheinsperre von vier Jahren.

Das erste Urteil, gegen das der Angeklagte Revision einreichte, hatte der Bundesgerichtshof (BGH) teilweise revidiert. Der Vorwurf des verbotenen Kraftfahrzeugrennens falle weg, entschied der BGH damals und ordnete eine neue Verhandlung über die Strafhöhe an.

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Der Angeklagte war am 17. Mai 2020 nach einem Streit mit seiner Ehefrau alkoholisiert in sein Auto gestiegen. Nachdem er mit einer Machete auf andere Autos eingeschlagen habe, sei er mit bis zu 151 Stundenkilometern durch Berlin-Marienfelde gerast, hieß es im ersten Urteil.

Zwei rote Ampeln habe er ignoriert und sich dann der Kreuzung Großbeerenstraße/Daimlerstraße genähert. Der 46-Jährige habe einen stehenden Motorroller zu spät erkannt und trotz Vollbremsung mit Wucht gerammt. Der damals 53-jährige Fahrer sei 15 bis 18 Meter weit durch die Luft geschleudert und schwer verletzt worden.

Obwohl sich der Roller in die Front des Unfallwagens gebohrt hatte und festklemmte, sei der Angeklagte noch mehr als fünf Kilometer gefahren.

"Kein Augenblicksversagen"

Es sei eine fast 15-minütige Fahrt mit "heftigen Verkehrsverstößen" gewesen, hieß es im jetzigen Urteil. Der nicht vorbestrafte Mann sei zwar in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert gewesen und habe sich in einem psychischen Ausnahmezustand befunden, "doch es war kein Augenblicksversagen".

Auch wenn der rechtliche Aspekt des verbotenen Kraftfahrzeugrennens herausfalle, seien dreieinhalb Jahre Haft angemessen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Titelfoto: Morris Pudwell

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