Schwarzarbeit in Millionenhöhe: Bauunternehmer wandert in den Bau

Von Anne Baum

Berlin - Ein Berliner Bauunternehmer ist in einem Prozess um Schwarzarbeit mit Millionenschaden zu fünf Jahren Haft verurteilt worden.

Angeklagt waren mutmaßliche Taten in der Zeit von Oktober 2020 bis November 2022. (Archivbild)
Angeklagt waren mutmaßliche Taten in der Zeit von Oktober 2020 bis November 2022. (Archivbild)  © Monika Skolimowska/dpa

Das Berliner Landgericht sprach den 53-Jährigen unter anderem der Steuerhinterziehung sowie des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt schuldig.

Der 53-Jährige habe als faktischer Geschäftsführer einer Baufirma seit deren Gründung auf Schwarzarbeit gesetzt, begründete die Vorsitzende Richterin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht ordnete die Einziehung von Taterträgen in Höhe von rund sieben Millionen Euro gegen den 53-Jährigen sowie in Höhe von über 14 Millionen gegen das Bauunternehmen an.

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Angeklagt waren mutmaßliche Taten in der Zeit von Oktober 2020 bis November 2022. Auf Anweisung des 53-Jährigen seien Scheinrechnungen durch Subunternehmen hergestellt worden, um die Schwarzlohnzahlungen gegenüber den Behörden zu verschleiern, so die Anklage. An das Finanzamt und an Krankenkassen seien unrichtige Mitteilungen gegangen.

Das Gericht verhängte gegen eine mitangeklagte damalige Büroangestellte elf Monate Haft auf Bewährung.

Gericht mit Kritik an Ermittlern

Die Verteidiger plädierten auf vier Jahre. (Archivbild)
Die Verteidiger plädierten auf vier Jahre. (Archivbild)  © Jens Kalaene/dpa

Die 34-Jährige wurde unter anderem der Urkundenfälschung schuldig gesprochen. Mitangeklagt war zudem der Sohn des damaligen Unternehmers. Der 24-Jährige wurde nach dem Jugendstrafrecht verwarnt. Er soll an einem Kompetenztraining teilnehmen.

Kritik des Gerichts ging zudem in Richtung von Ermittlern. Diese sollten sich an Regeln halten, so die Richterin. In Prozess aber seien erhebliche Missstände ersichtlich geworden. So seien verbotenerweise Chats zwischen dem Unternehmer und seinem Anwalt ausgewertet worden. Es sei in dem Verfahren zum Teil nach dem Motto "Der Zweck heiligt die Mittel" gehandelt worden.

Die Staatsanwaltschaft hatte gegen den Hauptangeklagten eine Haftstrafe von sechseinhalb Jahren gefordert. Die Verteidiger plädierten auf vier Jahre.

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Mit der Strafe gegen die 34-Jährige folgte das Gericht dem Antrag der Verteidigung – die Staatsanwaltschaft beantragte gegen die Frau ein Jahr und zehn Monate Haft auf Bewährung.

Titelfoto: Monika Skolimowska/dpa

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