Zoff um nackte Brüste am Wasserspielplatz: Klage abgewiesen

Berlin - Im Streit um den nackten Oberkörper einer Frau auf einem Berliner Wasserspielplatz hat das Landgericht Berlin eine Klage auf Entschädigung abgewiesen.

Die 38-jährige Klägerin verlangt als Entschädigung wenigstens 10.000 Euro.
Die 38-jährige Klägerin verlangt als Entschädigung wenigstens 10.000 Euro.  © Joerg Carstensen/dpa

Das teilte ein Gerichtssprecher am Mittwoch mit.

Die 38 Jahre alte Klägerin hatte wenigstens 10 000 Euro vom Land Berlin als Entschädigung verlangt. Die Frau hatte sich 2021 mit entblößten Brüsten auf dem Platz im Bezirk Treptow-Köpenick aufgehalten.

Weil sich andere Besucher durch das Verhalten der Klägerin gestört gefühlt hätten, sei die Frau von den Sicherheitsleuten angesprochen worden. "Wäre das nicht passiert, wäre es nicht zu diesem bedauerlichen Vorfall gekommen", erklärte der Anwalt des Landes Berlin, Eike-Heinrich Duhme.

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Daraufhin war sie zunächst von Sicherheitskräften, dann von der Polizei aufgefordert worden, ihre Brust zu bedecken oder das Gelände zu verlassen. Dadurch sah sich die Klägerin diskriminiert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Az. 26 O 80/22).

Die Klage hatte sich auf das Antidiskriminierungsgesetz des Landes Berlin (LADG) gestützt. Dieses soll Menschen vor Diskriminierung seitens der Behörden schützen und Ansprüche auf Schadenersatz ermöglichen.

Eine Begründung der Entscheidung der zuständigen Zivilkammer 26 lag zunächst nicht vor, wie der Gerichtssprecher mitteilte.

Erstmeldung 14. September um 6.01 Uhr, aktualisiert um 15.14 Uhr

Titelfoto: Joerg Carstensen/dpa

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