Mann tötet bei Amokfahrt am Mauerweg einen Radfahrer: Urteil gefallen

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Von Anja Mia Neumann

Potsdam - Nach der tödlichen Autofahrt eines Mannes aus Berlin an der Grenze zu Brandenburg vor fast einem Jahr hat das Landgericht Potsdam eine Unterbringung in ein psychiatrisches Krankenhaus für Straftäter angeordnet. 

Der Angeklagte (27) soll unter einer paranoiden Schizophrenie leiden. (Archivfoto)
Der Angeklagte (27) soll unter einer paranoiden Schizophrenie leiden. (Archivfoto)  © Jens Kalaene/dpa

Es liege ein vollendeter Totschlag sowie mehrfach versuchter Totschlag vor, hieß es laut einer Sprecherin in der Urteilsbegründung. Die Taten habe der psychisch Kranke im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen. 

Er war laut Anklage am 7. September 2025 in Berlin und am Mauerweg in Teltow nacheinander gezielt mit einem Auto auf vier Menschen zugefahren. Ein 49 Jahre alter Radfahrer starb.

Ein Sachverständiger hatte vor der Urteilsverkündung sein Gutachten vorgestellt. Er sprach von einer paranoiden Schizophrenie des Mannes und dass er im Rahmen der Taten einen akuten Schub gehabt habe, so die Gerichtssprecherin. 

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Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung hatten die Unterbringung des Mannes in einer speziellen Klinik beantragt. Zuvor war der Mann mit türkischer Staatsbürgerschaft bereits im Maßregelvollzug gewesen.

Radfahrer mit voller Wucht erfasst

Der 27-Jährige wird in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. (Archivfoto)
Der 27-Jährige wird in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. (Archivfoto)  © Jens Kalaene/dpa

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann zum Prozessbeginn Mord vorgeworfen. Er sei "hintereinander gezielt auf vier Personen zugefahren", es bestehe das Mordmerkmal der Heimtücke.

Die Taten geschahen demnach nach einem Streit im Auto seines Cousins, bei dem der Angeklagte ihm die Fingerkuppe eines Ringfingers abbiss. Als der Cousin daraufhin aus dem Auto flüchtete, wechselte der Mann auf die Fahrerseite und raste durch die Gegend entlang der südlichen Landesgrenze von Berlin und Brandenburg. 

Mit dem Auto erfasste er einen Mann, der auf den Grünstreifen geschleudert wurde und sich mehrere Knochen brach. Eine Frau wurde mehrere Meter mitgeschleift und schwer verletzt; ein weiterer Mann konnte durch einen Sprung zur Seite dem herannahenden Auto ausweichen.

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Schließlich sei der Radfahrer mit voller Wucht und unvorbereitet erfasst und tödlich verletzt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, binnen einer Woche kann den Angaben zufolge Revision eingelegt werden.

Titelfoto: Jens Kalaene/dpa

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