Zwei Patienten totgespritzt? Prozess gegen Todes-Arzt der Charité geht weiter

Berlin - Im Prozess um den Tod zweier Patienten gegen einen Herzmediziner der Berliner Charité hat die Befragung der Hinweisgeberin begonnen.

Mitangeklagt wegen Beihilfe in einem Fall ist eine 39-jährige Krankenschwester (2.v.l.).
Mitangeklagt wegen Beihilfe in einem Fall ist eine 39-jährige Krankenschwester (2.v.l.).  © Sebastian Christoph Gollnow/dpa

Die 28-jährige Krankenschwester hatte mit ihren Angaben das Verfahren ins Rollen gebracht. Vor dem Berliner Landgericht erklärte die Zeugin am Dienstag, sie habe zunächst für sich Notizen über Vorfälle an ihrem Arbeitsplatz gemacht und sich schließlich an Vertrauensanwälte der Charité gewandt.

Der 56-jährige Facharzt für Innere Medizin soll in den Jahren 2021 und 2022 auf einer kardiologischen Intensivstation einen Patienten und eine Patientin (beide 73) mit überdosierten Medikamenten getötet haben.

Mitangeklagt wegen Beihilfe in einem Fall ist eine 39-jährige Krankenschwester. Der Mediziner und die Krankenschwester hatten zu Prozessbeginn zunächst zu den Vorwürfen geschwiegen.

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Der Hinweis der Krankenschwester, die als Hauptbelastungszeugin in dem Verfahren gilt, war Angaben zufolge im Rahmen einer Art Whistleblower-System mit Vertrauensanwälten eingegangen. Dorthin können sich Beschäftigte der Klinik vertraulich wenden, die etwa Ungereimtheiten bemerken.

Der Arzt befindet sich seit Mai 2023 in Untersuchungshaft. Von der Charité war er bereits im August 2022 freigestellt worden. Die Staatsanwaltschaft war bei ihrer Anklage von zweifachem Mord ausgegangen.

Das Landgericht bewertete den Fall jedoch bei der Eröffnung des Verfahrens anders und wies darauf hin, dass jeweils lediglich ein hinreichender Tatverdacht wegen Totschlags bestehe, Mordmerkmale wie niedrige Beweggründe und Heimtücke also nicht erkennbar seien.

Titelfoto: Sebastian Christoph Gollnow/dpa

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