"Irrtümlich" mit Küchenmesser auf Frau eingestochen: Angeklagter beruft sich auf Notwehr

Potsdam - Wegen Mordes an einer 43-jährigen Potsdamerin muss sich ein 41 Jahre alter Mann vor dem Landgericht Potsdam verantworten.

Der Prozess wird am 7. Oktober weitergeführt. (Archivbild)
Der Prozess wird am 7. Oktober weitergeführt. (Archivbild)  © Christoph Soeder/dpa

Dem 41-jährigen aus Brandenburg an der Havel wurde am Dienstag beim Prozessauftakt von der Staatsanwaltschaft in der Anklage vorgeworfen, seine frühere Partnerin mit 26 Messerstichen ermordet zu haben. Außerdem soll er versucht haben, den transsexuellen 21-jährigen Sohn des Opfers ebenfalls zu ermorden.

Der Angeklagte erklärte hingegen in seiner Aussage, er habe lediglich versucht, sich gegen einen 17-jährigen Sohn des Opfers zu wehren. Dieser sei nach einem Streit mit einem Messer auf ihn losgegangen.

Daraufhin habe der Angeklagte sich ein Küchenmesser genommen und "irrtümlich" auf die Mutter eingestochen, die hinter ihm gestanden habe. Danach habe er einen Blackout gehabt und könne sich nur noch daran erinnern, wie das Opfer nach der Tat verwundet vor ihm lag.

Lehrerin auf A9 getötet: Ex-Freund streitet Vorwürfe vor Gericht ab
Gerichtsprozesse Brandenburg Lehrerin auf A9 getötet: Ex-Freund streitet Vorwürfe vor Gericht ab

An Messerstiche gegen den 21-Jährigen könne er sich auch nicht erinnern. Nach eigener Aussage hatte der Angeklagte vor der Tat viel Amphetamin konsumiert.

Mutter wollte sich vom Angeklagten trennen

Der ältere Sohn sagte aus, dass es bereits im Vorfeld einige Streitigkeiten gab und die Mutter im Begriff war, sich von dem Angeklagten zu trennen. Er sei an dem Tag von Anfang an aggressiv und extrem eifersüchtig gewesen und habe das Opfer und dessen Kinder vor der Tat mehrfach stark beleidigt.

Der ältere Sohn habe seiner Mutter zur Hilfe eilen wollen, als er die Tat beobachtete, woraufhin der Angeklagte auch auf ihn eingestochen habe. Nachdem der 41-Jährige von ihm abgelassen hatte, habe dieser weiter auf die Mutter eingestochen. Der Sohn wurde bei der Tat schwer, aber nicht lebensbedrohlich verletzt.

Das Urteil soll am 11. November verkündet werden.

Titelfoto: Christoph Soeder/dpa

Mehr zum Thema Gerichtsprozesse Brandenburg: