Polizist Maximilian Stoppa bei Verfolgungsjagd getötet: Angeklagter verurteilt

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Cottbus/Dresden - Kein Mord: Zu diesem Urteil kam am Mittwoch das Cottbusser Landgericht im Prozess gegen den polnischen Autodieb Dawid K. (27). Er hatte auf der Flucht den Dresdner Polizisten Maximilian Stoppa (†32) am 7. Januar 2025 in Lauchhammer totgerast. Dafür soll er jetzt für zehneinhalb Jahre hinter Gitter.

Nach dem Tod eines Dresdner Polizisten bei einer Verfolgungsjagd in Brandenburg ist der Angeklagte verurteilt worden.
Nach dem Tod eines Dresdner Polizisten bei einer Verfolgungsjagd in Brandenburg ist der Angeklagte verurteilt worden.  © Patrick Pleul/dpa

Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft wegen Mords gefordert, doch das Gericht verurteilte Dawid K. wegen verbotenen Kraftfahrzeugsrennens mit Todesfolge und Gefährdung des Straßenverkehrs.

"Mit dem Tod eines Menschen musste der Angeklagte rechnen, nachdem der Geschädigte den Arteon angehalten hatte", so Richter Frank Schollbach (60).

"Er hatte gleichwohl keine Handlung unternommen den Tod abzuwenden." Allerdings habe das Gutachten ergeben, dass zwischen dem Anhalten Stoppas bis zum Todescrash nur 1,5 Sekunden, dem Aussteigen des Polizisten nur 1,2 Sekunden lagen. Zu kurz für einen Tötungsvorsatz.

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Der Verteidiger Christoph Rühlmann (58) hatte schon zu Beginn des Prozess Einstellung wegen Strafverbrauchs beantragt, da der Tod des Polizisten eine Tat mit dem bereits verurteilten Autodiebstahl sei. Dem widersprach das Gericht, sieht hier unterschiedliche Taten.

Anfang des Jahres wurde ein Gedenkstein für den getöteten Polizisten Stoppa (†32) in Lauchhammer aufgestellt.
Anfang des Jahres wurde ein Gedenkstein für den getöteten Polizisten Stoppa (†32) in Lauchhammer aufgestellt.  © Bildmontage/Holm Helis, Polizei Sachsen

Urteil noch nicht rechtskräftig

"Ich hoffe, dass die Hinterbliebenen den Tod des Maximilian Stoppa irgendwann verarbeiten können", sagte der Richter in Richtung der Mutter und der Lebensgefährtin des Verstorbenen.

Rechtskräftig wird das Urteil wohl erstmal nicht: Anwalt Rühlmann kündigte Rechtsmittel an, da er am Strafverbrauch festhält.

Auch die Staatsanwaltschaft überlegt: "Ich gehe davon aus, dass die Behördenleiterin der Empfehlung der Revisionseinleitung folgt“, sagt Staatsanwalt Jens Meyer (62). Zunächst müsse aber noch das schriftliche Urteil abgewartet werden.

Titelfoto: Bildmontage/Patrick Pleul/dpa, Polizei Sachsen

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