Mit illegalen Fangeisen: Gänsezüchter jagte Greifvögel im Garten

Chemnitz - Gänsezüchter Andre F. (42) soll mit einem Fangeisen illegal Greifvögel gejagt haben. Dieser Ansicht ist das Landgericht Chemnitz und verurteilte den Mann aus Mittelsachsen zu einer Geldstrafe. Die Anklage lautete auf Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz.

Andre F. (42) stand wegen Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz vor dem Landgericht Chemnitz.  © Haertelpress

Greifvögel genießen laut Sächsischem Jagdgesetz hohen Schutz und dürfen nicht gejagt werden. Bis zuletzt bestritt Andre F. die Vorwürfe: "Ich hatte Probleme mit einem Fuchs und habe deswegen die Falle aufgestellt." Er habe seine Perlhühner, Enten und Gänse, die er auf seinem 6000-Quadratmeter-Grundstück züchtet, in Gefahr gesehen.

Sein Nachbar (71) hatte sich 2017 an die Polizei und einen befreundeten Jäger gewandt. Dieser identifizierte das Fangeisen als Greifvogelfalle, weil es samt Köder auf einem Pfahl in 1,20 Meter Höhe aufgestellt war. 

"Ich habe es nur tagsüber da draufgestellt. Die Falle war außerdem gesichert", wehrte sich F. Sein Nachbar wolle ihn bloß anschwärzen, weil man sich seit Jahren mit Klagen befeuere.

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Neben dem Pfahl gab es aber weitere Indizien. Ein Sachverständiger nannte drei Federreste eines Habichts, die an der Falle als DNA-Spur gefunden wurden. 

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Mit einem Fangeisen ging der Mittelsachse auf Vogeljagd (Symbolbild).  © 123RF/Dmytro Demianenko

"Ich habe vor seinem Grundstück einen verendeten Bussard und Greifvogelkrallen gesichtet", so der Nachbar. Einen zwingenden Zusammenhang schloss das Gericht aber aus. Urteil: 875 Euro Geldstrafe (35 Tagessätze à 25 Euro).

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