Brandanschlag Nazis in die Schuhe geschoben: Restaurant-Besitzer verurteilt

Chemnitz - Nach acht Monaten und Dutzenden Verhandlungsterminen ist am Dienstag in Chemnitz ein Urteil im sogenannten "Mangal"-Prozess gefallen.

Im Oktober 2018 gab es einen vermeintlichen Brandanschlag auf das "Mangal" in Chemnitz.
Im Oktober 2018 gab es einen vermeintlichen Brandanschlag auf das "Mangal" in Chemnitz.  © Haertelpress

Der Wirt des kurdischen Restaurants wurde wegen 15-fachen versuchten Mordes zu 8 Jahren Haft verurteilt. Es wurde Einziehung des Wertersatzes in Höhe von 294.500 Euro angeordnet.

Die Richter sind sich nach der Beweisaufnahme sicher, dass Ali T. (50) Komplizen beauftragt hat, um das Lokal anzuzünden, um so die sechsstellige Versicherungssumme einzukassieren.

"Die Kammer ist zu der sicheren Überzeugung gelangt, dass Ali T. am 18. Oktober 2018, sein Restaurant 'Mangal' von unbekannten Tätern zerstören ließ", sagte Richterin Simone Herberger.

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Der Betrieb des "Mangals" sei Ali T. über den Kopf gewachsen. Kredite wurden nicht gewährt, der Stromvertrag gekündigt. Sein Ausweg sei ein Brandanschlag gewesen, der Rechtsextremisten in die Schuhe geschoben werden sollte.

Nach der Brandnacht posiert Ali T. unter anderem mit Ex-Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig (60) und Ex-Bundeskanzlerin Angela Merkel (68) und stellte sich als unschuldiges Opfer vor die Kameras.

Wirt Ali T. (50) wurde wegen 15-fachen versuchten Mordes zu 8 Jahren Haft verurteilt.
Wirt Ali T. (50) wurde wegen 15-fachen versuchten Mordes zu 8 Jahren Haft verurteilt.  © Haertelpress

Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Mittäter konnte die Kammer nicht benennen. Videokameras hatten jedoch drei Personen vor dem Lokal aufgezeichnet. Sie hatten das Restaurant in der Straße der Nation mittels Benzin in Brand gesteckt.

Gleichzeitig befanden sich 15 Bewohner darüber in Lebensgefahr. Daher lautete der Schuldspruch auf versuchten Mord in 15 Fällen. Dank einer lauten Explosion wurden einige Bewohner wach und konnten die Feuerwehr alarmieren.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Verteidiger Andrej Klein kündigte bereits Revision als Rechtsmittel an.

Titelfoto: Haertelpress

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