Darf der Schülerverkehr bestreikt werden? Das sagt das Arbeitsgericht Chemnitz

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Chemnitz - Nach den Chaos-Streiks der Lokführer 2024 hat die Chemnitzer City-Bahn erneut einen herben Rückschlag hinnehmen müssen.

Streik auf dem Bahnhofsvorplatz: Mitarbeiter der City-Bahn versammelten sich 2024 mehrfach zum Arbeitskampf.
Streik auf dem Bahnhofsvorplatz: Mitarbeiter der City-Bahn versammelten sich 2024 mehrfach zum Arbeitskampf.  © Haertelpress

Chef Friedbert Straube (44) wollte vom Arbeitsgericht Chemnitz grundsätzlich klären lassen, ob die Gewerkschaft der Lokführer (GdL) ausgerechnet den Schülerverkehr bestreiken darf.

Hintergrund: 2024 hatte die GdL die City-Bahn mit kurzfristigen "Wellenstreiks" überzogen, die laut Unternehmen vor allem Kinder trafen - und zwar morgens auf dem Weg in die Schule und nachmittags zurück.

Damals hatte die City-Bahn in Eilverfahren sogar Streik-Einschränkungen im Schülerverkehr erstritten, allerdings nur für den Tarifkampf 2024. Jetzt sollte es "endgültig und prinzipiell" werden.

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Doch das Gericht machte einen Haken dran - ohne Ergebnis. Begründung: Weil aktuell keine Streiks angekündigt seien, gebe es kein Rechtsschutzinteresse.

Keine Entscheidung, keine Klärung, keine Leitplanke für den nächsten Konflikt.

Straube ärgert sich: "Mit dieser Nicht-Entscheidung bleibt nunmehr leider unklar, ob die Kinder auch bei Streiks Anspruch auf einen sicheren Schulweg haben." Jetzt prüft die City-Bahn, ob sie in die nächste Instanz geht.

Titelfoto: Haertelpress

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