Geld ohne Flaschen? Getränkemarkt-Mitarbeiter macht mit Blanko-Pfandbons Kasse!

Chemnitz - Dieser Langfinger hielt sich wohl für besonders schlau: Ein ehemaliger Angestellter (28) eines Chemnitzer Getränkemarktes ließ sich massenhaft Pfandbons ausbezahlen - allerdings ohne Flaschen oder Kisten entsorgt zu haben. Dafür musste er sich am Dienstag vor dem Chemnitzer Amtsgericht verantworten.

Der Pfand-Betrüger (28) gestand am Dienstag vor Gericht.
Der Pfand-Betrüger (28) gestand am Dienstag vor Gericht.  © Harry Härtel/Haertelpress

Die Anklagepunkte der Staatsanwaltschaft waren eindeutig: Der junge Chemnitzer erstellte in der Zeit vom 10. Februar bis 10. April dieses Jahres für sich selbst Pfandbelege im Fristo-Getränkemarkt in der Stollberger Straße.

In jener Zeit war der gelernte Verkäufer Mitarbeiter des Ladens.

Der Übeltäter trickste seinen Arbeitgeber aus, "indem er über die Eingabeeinheit am Pfandautomaten den Wunschbetrag eintippte und den Beleg ausdruckte.

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Im Anschluss zahlte er sich den entsprechenden Betrag über das Kassensystem aus", so die Anklage. Über den zweimonatigen Zeitraum staubte der Mann 1210,89 Euro ab!

Der Angeklagte sammelte illegale Pfandbelege im Wert von 1210,89 Euro.
Der Angeklagte sammelte illegale Pfandbelege im Wert von 1210,89 Euro.  © Lino Mirgeler/picture alliance/dpa
Laut Anklage bezahlte sich der Langfinger die Pfandbons aus - ohne Leergut abgegeben zu haben.
Laut Anklage bezahlte sich der Langfinger die Pfandbons aus - ohne Leergut abgegeben zu haben.  © Steffen Füssel

Bei einer Inventur fehlten 2500 Euro an Leergut

Diese Fristo-Filiale in der Stollberger Straße in Chemnitz wurde um illegale Pfandbons erleichtert.
Diese Fristo-Filiale in der Stollberger Straße in Chemnitz wurde um illegale Pfandbons erleichtert.  © Harry Härtel/Haertelpress

Auf die Schliche kam die Geschäftsleitung dem Mann, weil bei einer Inventur 2500 Euro an Leergut fehlten. Dem ehemaligen Angestellten konnte jedoch lediglich der von der Staatsanwaltschaft angegebene Betrag zugeordnet werden.

Vor Gericht trat der Arbeitslose ohne Anwalt auf und zeigte sich reuig. "Es war totale scheiße von mir", so der Quittungssammler. Über das Motiv kann nur spekuliert werden.

Auf die Frage von Richter Kai Schüler (60), warum er dies tat, bekam er lediglich als Antwort: "Einfach so."

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Letztendlich wurde der wegen Beleidigung vorbestrafte Mann wegen Computerbetrugs zur Zahlung von 720 Euro verurteilt. Seinem ehemaligen Arbeitgeber wurde die fehlende Summe bereits erstattet.

Titelfoto: Harry Härtel/Haertelpress

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