Geldwäsche-Prozess: Angeklagter wird in Abwesenheit verurteilt

Chemnitz - Mahmoud R. (24) hatte angeblich ein Erbe aus dem Libanon in Höhe von knapp 20.000 Euro erhalten. Doch laut Anklage handelte es sich um eine Betrugssumme, um die eine Fabrik aus der Eifel geprellt worden war. Weil der Mann das Geld abhob und Dritten übergab, sollte er am Dienstag vor dem Amtsgericht erscheinen - kam aber nicht.

Am Chemnitzer Amtsgericht gab es am Dienstag einen kurzen Prozess - weil der Angeklagte fernblieb.
Am Chemnitzer Amtsgericht gab es am Dienstag einen kurzen Prozess - weil der Angeklagte fernblieb.  © IMAGO/Chempic

Laut Staatsanwaltschaft wurden dem Chemnitzer 19.791 Euro überwiesen. Im Februar 2024 hob der Angeklagte 17.700 Euro ab und übergab sie einem Dritten. Für sich selbst behielt er 1000 Euro.

Das Konto des Syrers diente als Zwischenkonto - um den unbekannten Gaunern Geldwäsche zu ermöglichen.

Der Angeklagte hatte sich am Dienstag krankgemeldet. Dennoch wurde der Prozess durchgezogen. Mahmoud R. zu einer Geldstrafe von 800 Euro verurteilt.

Überdies muss er noch die 1000 Euro abgeben, die er sich selbst einsteckte.

Titelfoto: IMAGO/Chempic

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