Porsche verliert erneut im Streit um Betriebsrats-Gehalt

Chemnitz - Nach einer umstrittenen Gehaltskürzung hat der Betriebsrats-Chef von Porsche Leipzig erneut recht bekommen. Das Gericht entschied klar zugunsten des langjährigen Arbeitnehmervertreters.

Porsche Betriebsrat Knut Lofski (62) gewann auch in der zweiten Instanz.
Porsche Betriebsrat Knut Lofski (62) gewann auch in der zweiten Instanz.  © Heiko Rebsch/dpa

Im Streit um die Gehaltskürzung des Leipziger Porsche-Betriebsrats-Chefs Knut Lofski (62) hat der Autobauer auch in zweiter Instanz eine Niederlage erlitten.

Das Sächsische Landesarbeitsgericht in Chemnitz wies die Berufung von Porsche Leipzig gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig zurück, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Damit bleibt es bei der Entscheidung, dass die Kürzung von Lofskis Bezügen unrechtmäßig war.

Porsche muss demnach das zuvor einbehaltene Gehalt nachzahlen und den Betriebsratsvorsitzenden wieder höher eingruppieren.

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Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Porsche gegen die Entscheidung noch Nichtzulassungsbeschwerde einlegen kann.

Porsche verlor bereits in erster Instanz

Porsche Werk in Leipzig: Der Automobilbauer verlor erneut vor einem Arbeitsgericht.
Porsche Werk in Leipzig: Der Automobilbauer verlor erneut vor einem Arbeitsgericht.  © imago images/Sebastian Willnow

Das Arbeitsgericht Leipzig hatte bereits im Februar entschieden, dass Lofski Anspruch auf seine ursprüngliche Vergütung hat. Der Autobauer hatte seine Bezüge im September 2022 um etwa ein Drittel reduziert.

Hintergrund war ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), das die bisherige Praxis zur Vergütung von Betriebsräten in großen Konzernen infrage gestellt hatte.

Lofski arbeitet seit dem Jahr 2000 bei Porsche Leipzig und steht seit mehr als zwei Jahrzehnten an der Spitze des Betriebsrats. Er war ursprünglich als Montierer mit Meisterabschluss eingestellt worden und später als Schichtleiter eingruppiert.

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Nach seiner Freistellung als Betriebsratsvorsitzender war sein Gehalt an die Entwicklung vergleichbarer Beschäftigter gekoppelt.

Titelfoto: Heiko Rebsch/dpa

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