Horrortat im Erzgebirge: Ehepaar im eigenen Heim überfallen und ausgeraubt

Annaberg-Buchholz/Chemnitz - Ein Rentnerpaar (70, 74) erlebte den absoluten Horror, als Ganove Mateusz S. (32) die beiden in ihrem eigenen Haus in Annaberg-Buchholz (Erzgebirge) überfiel, um sie auszurauben. Während dem Täter seit Mittwoch der Prozess gemacht wird, haben die Opfer mit den Folgen zu kämpfen.

Mateusz S. (32) muss sich unter anderem für schweren Raub und Freiheitsberaubung verantworten.  © Haertelpress

So etwas kennt man nur aus Krimiserien oder Thrillern. Für zwei Eheleute wurde das Albtraum-Szenario - ein Überfall in den eigenen vier Wänden - am 20. März zur Realität.

Kurz nachdem Mateusz S. an ihrer Tür geklingelt hatte, griff der polnische Gelegenheitsarbeiter den Mann (74) an und stach ihm mit einem Messer (Klingenlänge: zehn Zentimeter) in die Schulter.

Als der Rentner kein Geld herausrücken wollte, ging es in den Keller, wo Mateusz S. ihn mit Panzertape fesselte. Als die Ehefrau zurückkam, wurde auch sie überwältigt. Mateusz zwang sie, mit ihr zur Bank zu fahren, um 1000 Euro abzuheben.

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Der Hausherr hatte sich kurz davor noch befreien können und den Räuber mit einer Schreckschusspistole bedroht. Doch er wurde wieder überwältigt und in seiner Blutlache im Bad liegen gelassen.

Mit dem Geld und dem Handy seiner Opfer floh der Angeklagte im Auto der Frau, bis er am Tag darauf in Chemnitz festgenommen wurde.

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Ehepaar traumatisiert: Sie überlegen, ihr Haus zu verkaufen

Der Horror-Überfall geschah im März in Annaberg-Buchholz.  © Uwe Meinhold

Das Martyrium hat die Opfer zutiefst traumatisiert: "Wenn jemand vor der Tür steht, kriegen wir die Krise", sagte die Ehefrau am Mittwoch vor dem Chemnitzer Landgericht. Sie überlegen sogar, ihr Haus zu verkaufen.

Der Angeklagte entschuldigte sich am Mittwoch mehrfach. Das banale Motiv: Er überfiel das Pärchen, nachdem seine Freundin ihn verließ und er von seinem Arbeitgeber keinen Lohn bekam.

"Ich weiß nicht, ob ich diese Entschuldigung annehmen kann", so der Rentner.

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Die Staatsanwaltschaft gab an, dass sie selbst bei einem Geständnis nicht unter acht Jahren Freiheitsstrafe plädieren würde.

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